Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein außergewöhnlich großzügiges Grundstück im Bereich Rote Mühle in 39288 Burg. Die beiden Flurstücke verfügen zusammen über eine Grundstücksfläche von ca. 5.151 m² und bieten interessante Möglichkeiten für die Realisierung eines individuellen Wohnprojektes.
Ein wesentliches Verkaufsargument ist der bereits vorliegende positive Vorbescheid des Landkreises Jerichower Land vom 04.09.2026. Gegenstand der Bauvoranfrage war die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils angebauter Garage. Das Vorhaben wurde planungsrechtlich als zulässig beurteilt. Die konkrete Planung und Ausführung ist im späteren Baugenehmigungsverfahren abschließend mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Von der Gesamtfläche entfallen ca. 2.961 m² auf den bebaubaren Grundstücksbereich. Davon befinden sich ca. 1.050 m² auf dem Flurstück rechts und ca. 1.911 m² auf dem Flurstück links. Weitere ca. 2.190 m² sind dem Grünbereich zuzuordnen.
Mit Grundstücksabmessungen von ca. 65 m Länge und ca. 75 m Breite bietet die Liegenschaft großzügige Voraussetzungen für die zukünftige Gestaltung und Bebauung. Der zur Bauvoranfrage gehörende Flächenplan zeigt eine mögliche Anordnung der beiden Einfamilienhäuser und Garagen; diese Darstellung ist nicht als verbindliche Bauplanung zu verstehen.
Der rückwärtige Grundstücksbereich ist naturnah geprägt und verfügt über einen gewachsenen Baum- und Vegetationsbestand. Hier befindet sich auch ein derzeit stark bewachsener Teich. Die Verbindung aus bebaubarem Bereich und großzügiger Grünfläche verleiht dem Grundstück einen besonderen Charakter und bietet viel Freiraum.
Auf dem Flurstück links befindet sich zudem ein massiv errichtetes Nebengebäude mit einer Garage und zwei Abstellräumen. Weiterhin ist eine Bodenplatte aus früherer Bebauung vorhanden. Ob diese für eine zukünftige Bebauung technisch und baurechtlich genutzt werden kann, ist durch den Erwerber zu prüfen.
Versorgungsleitungen befinden sich im Bereich der angrenzenden Straße. Die konkrete Erschließungs- und Anschlusssituation ist im Rahmen der späteren Bebauung mit den jeweiligen Versorgungs- und Entsorgungsträgern abzustimmen.
Die Eigentümer bevorzugen den Verkauf der gesamten Grundstücksfläche. Nach Abstimmung ist grundsätzlich auch eine Teilung denkbar. Erforderliche Vermessungs- und Teilungskosten sind in diesem Fall vom Erwerber zu tragen.
Objektdaten
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