Objektbeschreibung
Das Grundstück ist frei von störendem Bewuchs und nur ein als Pooleinhausung genutzte Leichtbaukostruktion ohne Bodenplatte steht darauf. Der Zuschnitt ist dreieckig - mit einer Straßenfront von ca. 30 m. Es liegt an einer ruhigen Nebenstraße mit alten Alleebäumen und grenzt hinten an die S-Bahntrasse der S5. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB und damit nach der Umgebungsbebauung, die aus Wohnhäusern unterschiedlicher Bauformen besteht. Genaueres können Sie über eine Bauvoranfrage klären.
Objektdaten
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