Objektbeschreibung
Denkmalgeschütztes Hufnerhaus auf einem ca. 2.400 m² Grundstück mit außergewöhnlichem Entwicklungspotenzial. Hier bietet sich Ihnen die seltene Gelegenheit ein geschichtsträchtiges Bauernhaus aus dem Jahr 1626 nach Ihren individuellen Vorstellungen zu neuem Leben zu erwecken und großzügigen Wohnraum zu schaffen. Wahrscheinlich kennen Sie dieses beeindruckende Bauernhaus bereits als beliebtes Postkartenmotiv der Vierlande. Seine charakteristische Fachwerkfassade macht das Gebäude zu einem besonderen Zeugnis der regionalen Baugeschichte.
Das Hufnerhaus steht unter Denkmalschutz und befindet sich seit nahezu 400 Jahren im Familienbesitz. Es zählt zu den wenigen noch so gut erhaltenen Bauernhäusern des 17. Jahrhunderts in den Vierlanden. Großzügige Möglichkeiten im Inneren: Während die historische äußere Gebäudehülle erhalten bleiben muss, eröffnet sich im Inneren eine beeindruckende Gestaltungsfreiheit. Allein das Erdgeschoss verfügt über eine Fläche von ca. 37 x 16 Metern. Die Bruttogrundfläche beträgt hier ca. 600 m². Das Gebäude bietet außergewöhnlich viel Raum für individuelle Wohnkonzepte.
Je nach Planung und Genehmigung lässt sich die vorhandene historische Struktur mit modernen Ansprüchen verbinden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Dachgeschoss auszubauen. Für viel Tageslicht ist bereits gesorgt: Im Jahr 2010 wurden 4 große Dachgauben sowie 6 Dachflächenfenster eingebaut. Auch das Reetdach wurde umfangreich erneuert - rund 2/3 der Dachfläche wurden zwischen 2008 und 2010 neu gedeckt. Nach dem geltenden Bebauungsplan Nr. 9 Neuengamme sind maximal 4 Wohneinheiten möglich.
Denkmalschutz als besondere Chance - auch steuerlich. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude können neben der außergewöhnlichen historischen Substanz auch steuerliche Vorteile eine interessante Rolle spielen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufwendungen für denkmalgerechte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt bzw. über die gesetzlichen Abschreibungsregelungen berücksichtigt werden. Umfang und Höhe der möglichen steuerlichen Berücksichtigung hängen insbesondere von der Art der Maßnahme, ihrer denkmalrechtlichen Anerkennung, der Nutzung des Gebäudes sowie den persönlichen steuerlichen Voraussetzungen des Eigentümers ab. Daher empfiehlt es sich, die geplanten Maßnahmen bereits vor Beginn der Sanierung mit dem zuständigen Denkmalschutzamt und dem eigenen steuerlichen Berater abzustimmen. So kann frühzeitig geprüft werden, welche Maßnahmen denkmalrechtlich anerkannt werden und welche steuerlichen Möglichkeiten sich daraus ergeben.
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