Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich am Ende der Eichenstraße in ruhiger Sackgassenlage - abseits des Durchgangsverkehrs und damit ideal für alle, die entspanntes und familienfreundliches Wohnen schätzen.Das ca. 1.303 m² große Grundstück, Fl.-Nr. 100, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wohngebiet Nr. 2 - Nördlich der Hauptstraße" einschließlich dessen 1. Änderung und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.Die wesentlichen Festsetzungen umfassen eine GRZ von 0,4 sowie - nach dem ursprünglichen Bebauungsplan - eine GFZ von bis zu 0,8 bei zweigeschossiger Bebauung.
Gemäß Bebauungsplanänderung sind Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten zulässig.Besonders interessant sind die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Grundstücks: Neben einer Bebauung mit mehreren Wohneinheiten kommt grundsätzlich auch die Realisierung eines großzügigen Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses in Betracht. Aufgrund der Grundstücksgröße von ca. 1.303 m² kann darüber hinaus auch eine Teilung des Grundstücks mit der Realisierung zweier eigenständiger Wohngebäude eine interessante Planungsvariante darstellen.
Die konkrete Genehmigungsfähigkeit einer solchen Aufteilung und Bebauung ist im Rahmen der jeweiligen Planung mit den zuständigen Behörden abzustimmen.Damit ergeben sich attraktive Perspektiven für größere Familien, mehrere Generationen oder zwei Familien, die gemeinsam planen und dennoch jeweils in den eigenen vier Wänden leben möchten.Darüber hinaus wurde für das Grundstück bereits eine 4. Wohneinheit beantragt. Der Antrag befindet sich derzeit beim zuständigen Landratsamt in Prüfung; eine Genehmigung liegt aktuell noch nicht vor.Innerhalb der im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Bereiche sind zudem Reihen- und Kettenhäuser mit Grenzbebauung zulässig.
Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20° bis 40° vorgesehen. Bei Gebäuden in der Ausführung E+1 beträgt die zulässige Wandhöhe bis zu 6,50 m.Auch hinsichtlich der Erschließung bietet das Grundstück gute Voraussetzungen für eine zukünftige Bebauung. Wasser, Strom und Telekommunikation liegen bereits am Grundstück an. Im Zuge der Bebauung werden die entsprechenden Versorgungsanschlüsse durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen auf das Grundstück geführt.
Die weitere Verbindung von den Übergabepunkten zu den späteren Gebäuden ist durch den Bauherrn herzustellen.Besonders vorteilhaft ist die bereits vorhandene Abwassererschließung: Der öffentliche Abwasserkanal verläuft durch das Grundstück, sodass lediglich die entsprechenden Hausanschlüsse beziehungsweise Zuleitungen zum bestehenden Kanal hergestellt werden müssen. Hierfür fallen die üblichen Anschlusskosten an.Auch für die Niederschlagsentwässerung besteht eine praktische Lösung: Das über Dachflächen und Dachrinnen anfallende Regenwasser darf in den direkt an das Grundstück angrenzenden Bach eingeleitet werden.Damit verbindet das Grundstück eine ruhige und familienfreundliche Lage mit vielseitigen Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten - vom klassischen Eigenheim über ein Doppelhaus und Mehrgenerationenwohnen bis hin zu einem Projekt mit mehreren Wohneinheiten.Die konkrete Bebauung ist innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie unter Berücksichtigung der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans und der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu planen.
Objektdaten
Nichts Passendes dabei?
Richte deinen Suchagenten ein — wir melden dir neue passende Angebote automatisch per E-Mail, sobald sie online gehen.




