Objektbeschreibung
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Das 1938 in massiver Bauweise errichtete, teilweise unterkellerte Einfamilienhaus mit Satteldach verfügt im Erd- und Dachgeschoß über ca. 130 qm Wohnfläche, die sich auf insgesamt 5 Zimmer, Flure, eine große Wohnküche, ein sehr schönes Badezimmer mit Dusche und Wanne im EG sowie ein WC im Dachgeschoß verteilen. Eine ca. 12 qm große überdachte Terrasse kann vom Haus aus direkt betreten werden. Die zweite Terrasse befindet sich an der Garage.
Das Haus ist größtenteils mit ca. 60 qm Nutzfläche unterkellert.
Hier befindet sich der Heizungskeller, die Waschküche, ein Lagerkeller sowie eine kleine Werkstatt. Die Gasheizung ist mit einem Warmwasserspeicher ausgestattet. Die Heizung wird jährlich gewartet.
Dach und Fassade wurden gedämmt und das Dach neu eingedeckt. Nach 1990 wurden umfangreiche Sanierung- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Das ca. 700 qm große Grundstück und der Garten können individuell gestaltet und genutzt werden.
Haustierhaltung, insbesondere Hundehaltung, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
Das Haus, die Garage und der Garten befinden sich in einem sehr gepflegten Zustand.
Aufteilung Heiz- und Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter
Der Mieter schließt für die Versorgung des Mietobjekts mit Strom, Gas und Wasser sowie für die Entsorgung von Abwasser und Hausmüll eigenständige Verträge mit den jeweiligen, von ihm frei zu wählenden Ver- und Entsorgungsunternehmen ab, soweit ein eigener Vertragsabschluss durch den Mieter möglich ist. Darüber hinaus ist der Mieter für den Abschluss und die Kosten der von ihm gewünschten Verträge für Telekommunikation, Telefon, Fernsehen und Internet selbst verantwortlich.
Die aufgrund dieser eigenen Verträge anfallenden Verbrauchs-, Anschluss- und sonstigen Entgelte sind nicht Bestandteil der vereinbarten Miete bzw. der Betriebskostenvorauszahlung und werden vom Mieter unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen beglichen.
Soweit ein eigener Vertragsabschluss durch den Mieter nicht möglich ist und der Vermieter Vertragspartner des jeweiligen Ver- oder Entsorgungsunternehmens bleibt, werden die entsprechenden, gesetzlich umlagefähigen Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt.
Objektdaten
Energie
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