Fachwerk mit Zukunft – denkmalgeschütztes Stadthaus mit Einliegerwohnung in der Altstadt

49610 Quakenbrück
Zimmer
7
Wohnfläche
235 m²
Grundstück
206 m²

Objektbeschreibung

Ein Haus mit Geschichte: Mitten in der Quakenbrücker Altstadt steht dieses giebelständige Fachwerkhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und prägt bis heute das Straßenbild. Ziegelausmauerung, Lehmstakung, der zweifach flach vorkragende Straßengiebel - das ist Handwerk, das man in dieser Form nicht mehr baut. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnabrück führt das Gebäude als Einzeldenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG; am Erhalt besteht aus städtebaulichen und bauhistorischen Gründen ein öffentliches Interesse.Wer eintritt, findet keine museale Hülle, sondern ein Haus, das gelebt wird und an dem laufend weitergearbeitet wird.

Die Hauptwohnung erstreckt sich über zwei Ebenen und bietet rund 162 m² Wohnfläche: Im Erdgeschoss empfängt Sie eine großzügige Diele, von der aus sich Küche und ein weiter Wohnbereich erschließen; ein Gäste-WC und ein separater Hauswirtschaftsraum ergänzen die Ebene. Im Dachgeschoss liegen unter dem Satteldach das Elternzimmer, zwei weitere Zimmer und das Badezimmer, ruhig und zurückgezogen.Eine echte Besonderheit ist die eigenständige Einliegerwohnung mit rund 73 m² im Erdgeschoss.

Mit eigenem Windfang, Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer eignet sie sich für Angehörige, für ein Büro im eigenen Haus oder zur Vermietung, die den laufenden Aufwand spürbar mitträgt. Das Grundstück misst 206 m² - kompakt und pflegeleicht, wie es für ein Stadthaus in gewachsener Altstadtlage typisch ist. Die Heizungsanlage stammt aus dem Jahr 2023.Was der Denkmalschutz konkret bedeutet. Wir haben die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorab um Auskunft gebeten, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Der Schutz erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte Objekt, also auch auf das Innere. Eine zeitgemäße Nutzung der Innenräume ist möglich, jeder Eingriff wird jedoch vorab geprüft und bedarf nach § 10 NDSchG der Genehmigung. Gedämmt werden darf von innen, Fenster und Türen sind in Holz auszuführen und orientieren sich an den historischen Vorbildern. Welche Maßnahmen im Einzelnen vertretbar sind, klärt ein Ortstermin mit der Behörde - wir stellen den Kontakt gern her.Steuern und Förderung.

Für begünstigte Maßnahmen nach dem Erwerb sieht das Einkommensteuergesetz erhöhte Abschreibungen vor: bei Vermietung nach § 7i EStG (acht Jahre je bis zu 9 %, vier weitere Jahre je bis zu 7 %), bei Eigennutzung nach § 10f EStG (zehn Jahre je bis zu 9 %); Erhaltungsaufwand lässt sich nach § 11b EStG auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Entscheidend ist der richtige Ablauf: Die Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, die Bescheinigung wird nach Abschluss dort beantragt und dem Finanzamt vorgelegt, das die steuerlichen Voraussetzungen eigenständig prüft.

Zuschüsse sind beim Amt für regionale Landentwicklung und beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zu erfragen; der Landkreis selbst stellt derzeit keine Fördermittel bereit. Die steuerlichen Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Für Baudenkmale entfällt zudem die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.Ein Zuhause für alle, die ein Haus nicht nur bewohnen, sondern bewahren möchten.

280.000 € Kaufpreis
Preis pro m²1.191 €/m²
Zum Angebot
Objekt-Nr. 26MSXNHEHG7S

Objektdaten

Veröffentlicht am: 20. Oktober 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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