Objektbeschreibung
Die Bebauung des Grundstückes richtet sich nach §34 BauGB (Nachbarschaftliche Bebauung). Das Grundstück kann voraussichtlich mit einem frei stehenden Einfamilienhaus in eineinhalbgeschossiger Bauweise und mit ausgebautem Dachgeschoss bebaut werden.
Das Grundstück ist ca. 28 m breit und hat eine Tiefe von ca. 15 m. Dies ermöglicht somit einen Baukörper von ca. 18x7m.
Eine Bauvoranfrage wurde nicht gestellt.
