Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Fläche von 384 m² im modernen Wohngebiet Etting-Steinbuckl im Norden von Ingolstadt. Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 2946 befindet sich im Bereich WA1 des Bebauungsplans Nr. 509 "Etting-Steinbuckl" und bietet eine interessante Möglichkeit zur Verwirklichung individueller Wohnvorstellungen.Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus in einseitiger Grenzbebauung zum Nachbargrundstück vorgesehen.
Straßenseitig ist zudem eine Baulinie zu berücksichtigen, die die Position des Gebäudes vorgibt. Für das Grundstück gelten eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6. Die konkrete Bebauung richtet sich nach den geltenden Baugrenzen und den weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans. Ein besonderer Vorteil des Grundstücks ist seine attraktive Lage innerhalb des Wohnquartiers. Das Grundstück grenzt rückseitig an eine großzügige Grünfläche und bietet damit ein ansprechendes Wohnumfeld.
Dank seiner Westausrichtung bietet das Grundstück zudem eine unverbaute Aussicht ins Grüne. Mit seiner Fläche von 384 m² eignet es sich insbesondere für die Errichtung eines modernen Eigenheims mit einem privaten Gartenbereich. Das Wohnquartier Etting-Steinbuckl zeichnet sich durch ein modernes, nachhaltiges und durchdachtes städtebauliches Konzept aus. Großzügige Grünflächen, verkehrsberuhigte Wohnstraßen sowie ein zentraler Quartiersplatz, das sogenannte "Grüne Herz", sorgen für eine hohe Wohn- und Lebensqualität.
Spielplätze, eine Kindertagesstätte und Nahversorgungsmöglichkeiten machen das Quartier insbesondere für Familien attraktiv. Gleichzeitig bietet die Lage im Ingolstädter Norden eine gute Anbindung an das Stadtgebiet und die umliegende Infrastruktur.Die Erschließung des Grundstücks erfolgt durch den Verkäufer und ist im Kaufpreis bereits enthalten. Lediglich die Kosten für die individuellen Hausanschlüsse sind vom Käufer zu übernehmen. Für das Grundstück besteht eine Bauverpflichtung, die bis Mitte 2031 erfüllt sein muss.
Die Bebauung richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 509 "Etting-Steinbuckl".Auf Anfrage erhalten Sie weitere Unterlagen wie den Grundbuchauszug, Flurkarte sowie den Bebauungsplan.
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