Objektbeschreibung
Wo Wohnträume Wurzeln schlagen - attraktives Baugrundstück mit 1.175 m² und herrlicher FernsichtVerwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Zuhause! In der Gemeinde Polling erwartet Sie ein großzügiges Grundstück mit einer Fläche von ca. 1.175 m², das vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung Ihres zukünftigen Lebensmittelpunkts bietet. Das Grundstück ist gemäß Bebauungsplan als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen und bietet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 attraktive bauliche Möglichkeiten.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude. Ob großzügiges Eigenheim für die Familie oder ein durchdachtes Wohnkonzept für zwei Generationen - hier lassen sich vielfältige Wohnträume verwirklichen. Aufgrund der erhöhten Lage der Siedlung bietet das Grundstück zur Nordseite eine herrliche Weitsicht. Die Gemeinde Polling im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn überzeugt mit ihrem ländlichen Charme und einer naturnahen Umgebung.
Die umliegenden Wiesen, Felder und weitläufigen Landschaften laden zu Spaziergängen, Fahrradtouren und erholsamen Stunden im Grünen ein. Gleichzeitig bietet die nahegelegene Kreisstadt Mühldorf am Inn zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Schulen und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs.Die Kombination aus großzügiger Grundstücksfläche, attraktiven Bebauungsmöglichkeiten und der angenehmen Wohnlage macht dieses Angebot besonders interessant für Familien, Paare und alle, die Wert auf Freiraum und Lebensqualität legen.Nutzen Sie diese Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Zuhause in Polling!Bei Fragen zum Grundstück stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im ersten Schritt bitten wir Sie um eine schriftliche Anfrage (Immobilienportal, Homepage, E-Mail) mit Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten.Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!Hinweis: Die dargestellte Immobilie auf dem Baugrundstück ist eine KI-generierte, unverbindliche Visualisierung und dient ausschließlich der Veranschaulichung einer Bebauung des Grundstücks. Sie wurde nicht mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan oder den zuständigen Behörden abgestimmt.
Eine tatsächliche Bebauung richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und bedarf der entsprechenden Genehmigungen. Den rechtskräftigen Bebauungsplan erhalten Sie gerne von uns nach einer ersten Kontaktaufnahme.
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