Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein großzügiges Wochenend- und Erholungsgrundstück mit 1.806 m² im Gebiet Lettenhau in 71106 Magstadt. Siehe rote Markierung Luftbild. Grundstück lässt sich auch gut teilen, da Zufahrt von beiden Seiten möglich ist.
Das Grundstück befindet sich in einem durch die Gemeinde Magstadt ausgewiesenen Wochenendhausgebiet. Für das Gebiet besteht der Bebauungsplan „Lettenhau – Wochenendhausgebiet“ vom 18. Januar 2005.
Die Satzung regelt ausdrücklich die Errichtung und Nutzung von Wochenendhäusern.
Grundstücksdaten
Lage: Magstadt, Gebiet Lettenhau
Gemarkung: Magstadt
Grundstücksfläche: 1.806 m²
Gebietsausweisung: Sondergebiet – Wochenendhausgebiet
Kaufpreis: 160.000 € Verhandlungsbasis
Bebauungsmöglichkeiten gemäß Bebauungsplan der Gemeinde Magstadt
Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, das gemäß § 10 BauNVO als Sondergebiet für Wochenendhäuser ausgewiesen ist.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende bauliche Nutzungen vorgesehen:
Wochenendhaus: Ein Wochenendhaus je Grundstück mit maximal 35 m² Grundfläche.
Bauweise: Einzelhaus in einfacher Holz- oder Massivbauweise.
Unterkellerung: Zulässig bis zur Größe der Grundfläche des Wochenendhauses.
Gebäudehöhe: Maximale Firsthöhe 4,20 m, gemessen vom bergseitigen natürlichen Gelände.
Gebäudebreite: Maximal 5 m.
Dachgestaltung: Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 25° und 35°.
Geräteschuppen: Als Nebenanlage bis zu 15 m³ Rauminhalt zulässig.
Pergola oder Überdachung: Bis zu 12 m² Grundfläche in Verbindung mit einem Wochenendhaus zulässig.
Stellplätze: Auf bebauten Grundstücken sind mindestens zwei offene Stellplätze am Zufahrtsweg vorzusehen.
Einfriedung: Maschendrahtzaun bis maximal 1,50 m Höhe zulässig.
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nicht zulässig. Weitere Nebenanlagen sind ausgeschlossen.
Nutzungsmöglichkeiten
Die Wochenendhäuser dienen dem vorübergehenden Aufenthalt mit Übernachtungsmöglichkeit und der Nutzung während des gesamten Wochenendes.
Eine ständige Nutzung zu Wohnzwecken ist gemäß Bebauungsplan ausdrücklich nicht zulässig.
Erschließung und Versorgung
Laut Bebauungsplan besteht seitens der Gemeinde keine Verpflichtung, die Grundstücke mit Versorgungs- und Entsorgungsleitungen zu versehen.
Die Abwasserbeseitigung ist über geschlossene Gruben vorgesehen. Die Errichtung von Brunnen unterliegt den wasserrechtlichen Vorgaben des Heilquellenschutzgebiets.
Ein Grundstück mit großzügigen Freiflächen
Mit 1.806 m² bietet das Grundstück viel Platz für Erholung, Natur und eine individuelle Freizeitgestaltung.
Die großzügige Grundstücksfläche und die planungsrechtlich geregelte Wochenendhausnutzung machen das Grundstück für Interessenten attraktiv, die einen privaten Rückzugsort im Grünen suchen.
Die tatsächliche Bebauung und Ausgestaltung richten sich nach dem geltenden Bebauungsplan und den erforderlichen Genehmigungen.
Unterlagen
Ein Luftbild des Flurstücks sowie der Bebauungsplan mit Satzung und Begründung der Gemeinde Magstadt liegen vor.
Kontakt bei ernsthaftem Kaufinteresse ausschließlich per E-Mail:
Besichtigungen nach vorheriger Vereinbarung.
Objektdaten
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