Objektbeschreibung
Was diese Wohnung besonders macht:
Eine kompakte Zweizimmerwohnung im Hochparterre, bezugsfrei und frisch gestrichen. Die Wohnküche macht den Grundriss auf dieser Fläche offener, als es eine getrennte Kochnische könnte. Das Hausgeld beträgt 153 Euro im Monat. Geeignet für Singles und Berufspendler, ebenso für Kapitalanleger, die eine überschaubare Einheit in gewachsener Stadtlage suchen.
Die Wohnung liegt im Hochparterre eines 1952 errichteten Mehrfamilienhauses mit neun Einheiten. Wenige Stufen führen vom Hauseingang hinauf.
Hinter der Wohnungstür verteilt ein kurzer Flur auf zwei Räume. Die Wohnküche bildet den Mittelpunkt: Kochen, Essen und Wohnen finden hier zusammen. Die vorhandene Einbauküche ist älteren Datums, funktionsfähig und im Kaufpreis enthalten. Das Schlafzimmer liegt separat und zum ruhigen Teil des Hauses. Das Bad ist mit einer Dusche ausgestattet.
Die Wohnung ist mit Laminat ausgelegt und wurde vor der Vermarktung vollständig gestrichen. Das Bad stammt aus den späten neunziger Jahren und ist funktionsfähig; gestalterisch lässt es sich bei Gelegenheit nach eigenen Vorstellungen erneuern. Geheizt wird über eine Gas-Etagenheizung, deren Therme vor einigen Jahren erneuert wurde. Die Elektrik ist dreiadrig ausgeführt und mit FI-Schutzschalter ausgestattet.
Zur Wohnung gehört ein eigener Kellerraum. Das Haus ist voll unterkellert und verfügt über eine gemeinschaftliche Waschküche. Den Garten hinter dem Haus nutzen die Eigentümer gemeinschaftlich.
Das Objekt wurde 1988 in neun Wohnungseigentumseinheiten aufgeteilt. Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerraum als Sondereigentum; Hausflur, Waschküche, Bodenraum und Hoffläche stehen im Gemeinschaftseigentum.
Das Hausgeld von 153 Euro monatlich deckt die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums, Versicherungen, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage; rund 67 Euro davon sind nicht auf Mieter umlegbar. Heizung und Strom rechnet jede Einheit selbst ab. Wohnungswasserzähler sind nicht vorhanden, die Wasserkosten werden nach Miteigentumsanteilen umgelegt.
Die Eigentümergemeinschaft führt die Verwaltung in eigener Regie und stellt der Erhaltungsrücklage jährlich 6.000 Euro zu. Sonderumlagen wurden in den vergangenen drei Jahren nicht beschlossen. Nach der Teilungserklärung bedarf die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters.
Objektdaten
Energie
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