Betriebskostenabrechnung – was für Vermieter und Mieter wichtig ist

Betriebskostenabrechnung – was für Vermieter und Mieter wichtig ist

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Die jüngsten geopolitischen Entwicklungen haben gezeigt, wie stark Energiepreise schwanken können. Vermieter und Mieter mussten das bei der letzten Betriebskostenabrechnung erkennen. Wenn Heizkosten teurer werden, steigen die Nebenkosten und damit die Warmmieten. Wer eine Wohnung vermieten möchte oder sich auf Wohnungssuche befindet, der sollte die wichtigsten Regelungen und Kostentreiber kennen, um Transparenz zu schaffen und Streit zu vermeiden.

Grafik zeigt die Entwicklung der Heizkosten nach Heizquellen in den letzten 5 Jahren. Sie haben maßgeblich Einfluss auf die Betriebskostenabrechnung - was für Vermieter und Mieter wichtig ist
Heizkosten letzte 5 Jahre für meistgenutzte Energiequellen

Dieser Ratgeber fasst alle wichtigen Punkte kompakt zusammen und gibt einen aktuellen Überblick über relevante Entscheidungen:

Was sind Betriebskosten? Und was können Vermieter abrechnen?

Betriebskosten sind laufende Ausgaben, die durch den Gebrauch eines Hauses oder einer Wohnung entstehen. Sie sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) klar definiert. Vermieter dürfen nur jene Posten auf Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden.

Typische umlagefähige Kosten:

  • Heizung und Warmwasser
  • Grundsteuer
  • Müllentsorgung
  • Wasserversorgung und Abwasser
  • Hausstrom (Treppenhaus, Außenbeleuchtung)
  • Gebäudereinigung, Gartenpflege
  • Aufzugskosten
  • Hausmeister
  • Gebäudeversicherung (z. B. Haftpflicht, Feuer)
  • Straßenreinigung und Winterdienst

Nicht umlagefähige Kosten:

  • Verwaltungskosten
  • Bankgebühren
  • Rücklagen oder Reparaturen
  • Instandhaltung und Modernisierung

Für Vermieter, die eine Wohnung vermieten, ist es entscheidend, diese Posten sauber zu trennen. Für Mieter ist es wichtig zu prüfen, ob alle abgerechneten Positionen wirklich umlagefähig sind.

Abrechnungszeitraum und Fristen: Was gilt rechtlich?

Der Abrechnungszeitraum beträgt immer zwölf Monate. Spätestens zwölf Monate nach dem Ende dieses Zeitraums muss die Abrechnung beim Mieter sein. Beispiel:

  • Zeitraum: 01.01.2025 – 31.12.2025
  • Fristende: 31.12.2026

Kommt die Abrechnung zu spät, verfallen Nachforderungen des Vermieters – ein wichtiges Detail für alle, die eine Wohnung vermieten. Ein Guthaben des Mieters bleibt jedoch immer bestehen.

Was muss in einer Betriebskostenabrechnung stehen?

Damit eine Abrechnung gültig ist, muss sie verständlich und nachvollziehbar sein. Mindestens erforderlich sind:

  1. Gesamtkosten je Kostenart
  2. Angabe des Verteilerschlüssels
  3. Berechnung des Mieteranteils
  4. Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
  5. Differenzbetrag (Nachzahlung oder Guthaben)

Fehlen wesentliche Angaben, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern.

Verteilerschlüssel: Wie Betriebskosten fair aufgeteilt werden

Am häufigsten wird nach Wohnfläche abgerechnet. Zulässig sind aber auch:

  • Verbrauch (z. B. Wasser, Heizung)
  • Personenzahl
  • Wohneinheiten

Bei Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung: Mindestens 50 % müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Für die Wohnungssuche ist dieser Punkt wichtig: Moderne Gebäude mit digitalen Heizkostenzählern verursachen meist geringere Kosten, da nur der tatsächliche Verbrauch zählt.

Typische Fehler in der Praxis

Sowohl Vermieter als auch Mieter können Fehler machen. Die häufigsten sind:

  • Veraltete oder gemischte Verteilerschlüssel
  • Nicht vereinbarte Kostenpositionen
  • Nicht umlagefähige Verwaltungskosten (werden häufig versehentlich mit abgerechnet)
  • Falsche Angabe der Wohnfläche
  • Zurechnung von Reparaturkosten

Wer eine Wohnung vermieten möchte, sollte besonderes Augenmerk auf eine korrekte und transparente Darstellung legen. Für Mieter lohnt sich ein prüfender Blick besonders bei Posten wie Hausmeister, Gartenpflege oder Versicherungskosten.

Aktuelle Neuerungen & wichtige Urteile

  1. Pflicht zu Fernablesegeräten (seit 2022/23)

Neu eingebaute Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein. Das ermöglicht monatliche Verbrauchsinformationen und soll Energie sparen. Für Vermieter bedeutet das: Die Umrüstung ist verpflichtend:

  • Bis zum 31. Dezember 2026: Muss auch die gesamte Bestandsmesstechnik in älteren Gebäuden, die noch keine Funkablesung ermöglicht, entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
  • Ab dem 1. Januar 2027: Gilt die flächendeckende Pflicht zur ausschließlichen Verwendung fernablesbarer Messtechnik in Deutschland. Quelle:  Brunata/Minol

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Für Mieter steigt die Transparenz über die eigenen Verbräuche.

  1. Urteil: Hausmeisterkosten müssen aufgeschlüsselt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Hausmeisterkosten nur dann umlagefähig sind, wenn klar ersichtlich ist, welche Aufgaben auf den Mieter umgelegt wurden. Nur die „echten“ Hausmeistertätigkeiten dürfen umgelegt werden, nicht jedoch z.B. Verwaltungstätigkeiten, da sie nicht umlagefähig sind. Quelle: Momberger Rechtsanwälte

  1. Energiekrise: Besonderheiten bei Heizkostenspitzen

Bei extrem gestiegenen Energiepreisen sind hohe Nachzahlungen zulässig, wenn die Abrechnung korrekt ist. Allerdings dürfen Vermieter Vorauszahlungen während des Jahres nur in angemessener Höhe anpassen.

  1. Aufzugskosten: Gleichverteilung auch bei Erdgeschosswohnungen zulässig

Der BGH hat mehrfach bestätigt: Auch Mieter, die den Aufzug nicht nutzen, müssen anteilig zahlen – sofern es im Mietvertrag steht.

Betriebskosten in der Wohnungssuche: Darauf solltest Du achten

Gerade in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin, München oder Hamburg lohnt es sich, die Nebenkosten kritisch zu prüfen. Niedrige Kaltmieten wirken attraktiv, können aber durch hohe Betriebskosten relativiert werden.

Achte bei der Wohnungssuche insbesondere auf:

  • Energieeffizienzklasse des Hauses
  • Art der Heizungsanlage (Gas, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Zustand und Größe der Gemeinschaftsflächen
  • Häufigkeit von Gartenpflege oder Reinigungsdiensten
  • Aufzug und Hausmeister (verteuernde Faktoren)

Eine gut gepflegte, effiziente Immobilie verursacht langfristig weniger Kosten und ist oft die günstigere Wahl.

Tipps für Vermieter: So gelingt eine korrekte Abrechnung

Damit die Abrechnung für Deine Mieter transparent bleibt, empfiehlt sich:

  • Sämtliche Belege sammeln und geordnet ablegen
  • Fristen im Kalender sichern
  • Verteilerschlüssel im Mietvertrag eindeutig benennen
  • Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln
  • Verbrauchsdaten digital erfassen
  • Vorauszahlungen regelmäßig prüfen und anpassen

Eine korrekte Abrechnung stärkt das Vertrauensverhältnis und minimiert Rückfragen.

Tipps für Mieter: So prüfst Du die Abrechnung richtig

  • Stimmen Zeitraum und Wohnfläche?
  • Wurde der vereinbarte Verteilerschlüssel angewandt?
  • Sind alle Posten umlagefähig?
  • Sind die Vorauszahlungen korrekt verbucht?
  • Sind die Verbrauchswerte plausibel?

Mieter können Einblick in die Originalbelege verlangen – ein gesetzlich verbrieftes Recht.

Fazit

Die Betriebskostenabrechnung – was für Vermieter und Mieter wichtig ist, macht unser Ratgeber transparent. Starke Energiepreisschwankungen betreffen jeden, der eine Wohnung mietet, vermietet oder gerade auf Wohnungssuche ist. Umso wichtiger ist daher eine klare Struktur, ein transparenter Verteilerschlüssel und eine verständliche Darstellung um so Sicherheit für beide Mietparteien zu schaffen! Vermieter profitieren von einer korrekten und fristgerechten Abrechnung, während Mieter ihre Kosten realistisch einschätzen können und Klarheit über ihre Verbrauchswerte erhalten.

Dieser Artikel ist am 26.11.25 erschienen.

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