Was sich 2026 für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Käufer ändert

Was sich 2026 für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Käufer ändert

2026 wird kein Jahr der „kleinen Stellschrauben“. Vieles dreht sich um Energiekosten, Heizungstausch, Förderlogik – und darum, wie schnell (und wie teuer) künftig gebaut und modernisiert werden kann. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Mieter, Vermieter, Eigentümer und Käufer in 2026 betreffen – mit dem, was man jetzt konkret daraus ableiten kann.

Was sich 2026 für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Käufer ändert 1

1) Mieter: Warmmiete im Blick – Energie wird neu verteilt

CO₂-Preis: fossiles Heizen bleibt der Kostentreiber.
Ab 2026 werden die Zertifikate im nationalen Emissionshandel erstmals versteigert – innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 €/t CO₂. (Quelle: Umweltbundesamt)

Das sorgt besonders bei Gas- und Ölheizungen für Druck auf die Heizkosten. Bei maximal 65 €/t liegt die CO₂-Komponente (inkl. MwSt.) grob in der Größenordnung von bis zu ca. 1,55 ct/kWh Erdgas bzw. bis zu ca. 20,6 ct/Liter Heizöl (auf Basis offizieller CO₂-Faktoren, Quelle: BAFA+1).
Wichtig für Mieter: Wie viel davon über die Nebenkosten bei dir landet, hängt (wie schon heute) stark von Effizienz/Standard des Gebäudes und den geltenden Aufteilungsregeln ab.

Gas wird an einer Stelle günstiger – kann aber an anderer teurer werden.
Die Gasspeicherumlage fällt ab 2026 weg. Gleichzeitig können Gasnetzentgelte regional steigen, sodass die Entlastung nicht überall 1:1 ankommt (Quelle: co2online).

Strom: 2026 ist eine Entlastung geplant – aber regional unterschiedlich.
Für 2026 ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € vorgesehen, der die Strom-Netzentgelte dämpfen und so Haushalte entlasten soll. Wie stark das in deiner Rechnung ankommt, hängt vom Tarif und vom Netzgebiet ab.

📍Was Mieter jetzt tun können:

  • Bei Neuvermietung/Umzug: Energiekennwerte & Heizungsart stärker gewichten als früher (Gas/Öl werden strukturell teurer, Quelle: Umweltbundesamt)

  • Bei hohen Nebenkosten: Abschläge prüfen lassen – 2026 kann sich die Kostenstruktur (Gasumlage weg / Netzentgelte rauf / CO₂ rauf) sichtbar verschieben Quelle: co2online+1)

2) Vermieter: Modernisieren wird strategischer – Fördergeld selektiver

Heizungstausch im Bestand: 30.06.2026 ist in Großstädten ein Schlüsseldatum.
In Kommunen >100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis 30.06.2026 stehen. Spätestens danach wird beim Heizungseinbau im Bestand die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe verbindlich – das beeinflusst Modernisierungsfahrpläne, Investitionszeitpunkte und Mietkommunikation. (Quelle: BMWSB)

BEG-Förderlogik: gleiche Überschrift, strengere Details.
Wenn du (oder deine Eigentümer) auf Wärmepumpen setzt: Ab 01.01.2026 gelten im BEG für geförderte Luft/Wasser-Wärmepumpen strengere Schallanforderungen (förderfähig nur, wenn das Außengerät deutlich leiser ist als bisher gefordert). 
Das ist kein „Showstopper“, aber ein Planungsdetail: Gerät, Aufstellort und Nachbarschaftsschutz werden wichtiger.

📍 Fördertöpfe: 2026 kann enger werden.
Mehrere Übersichten deuten auf geringere Budgets bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2026 hin – besonders bei größeren Sanierungsvorhaben. (Quelle: Sparkasse_de+1) Für Vermieter heißt das: Projekte sauber vorbereiten, Fristen/Antragslogik ernst nehmen und ggf. auch Alternativen  durchdenken.

3) Wohnungseigentümer & WEGs: Mehr Möglichkeiten mit Solarstrom – aber mit Technikpflichten

📍Energy Sharing startet ab Mitte 2026.
Nach der EnWG-Novelle ist Energy Sharing ab Juni 2026 angelegt; in vielen Ratgebern wird es als „ab Sommer 2026“ greifbar beschrieben. Damit können sich Letztverbraucher zu Energiegemeinschaften zusammenschließen und lokal erzeugten Strom besser gemeinsam nutzen – auch für Mehrhausanlagen/WEGs wird das als Anwendungsfall gesehen. (Quelle: Wohnen im Eigentum+1)
Praxis-Haken: Ohne Mess-/Abrechnungslogik (Stichwort Smart Meter) läuft es nicht.

PV: Steuerlich attraktiv bleibt – Vergütung wird „marktlogischer“.
Der Nullsteuersatz auf die Lieferung/Installation bestimmter PV-Anlagen gilt (als Rechtslage) weiter; das BMF erläutert die Regeln zu § 12 Abs. 3 UStG ausführlich. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Auf der Einnahmeseite gilt: Für neue Anlagen wird das Thema „negative Strompreise“ wichtiger, weil dann zeitweise keine Förderung gezahlt wird mit Mechanismen zur Ausgleichslogik über Laufzeit (Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG+1)

Barrierefrei/alter(s)gerecht umbauen: Förderung kommt zurück – in begrenztem Umfang.
Für 2026 sind wieder Mittel für KfW-Zuschüsse zur Barrierereduzierung im Gespräch (50 Mio. € werden berichtet), Details hängen von der konkreten Ausgestaltung ab. (Quelle: Energie-Fachberater+1) Die KfW beschreibt das Produkt und die dazugehörige Förderlogik vorerst nur grundsätzlich.

4) Immobilienkäufer & Bauherren: Kreditvergaben strenger, Betriebskosten werden kaufentscheidend – und Bauen soll einfacher werden

📍Kaufen heißt 2026: Technik & kommunale Wärmepläne mit kaufen.
Gerade in Großstädten entscheidet ab 2026 stärker als früher, ob ein Gebäude perspektivisch „heizungsfit“ ist (Wärmeplan, Netzoptionen, Platz für Wärmepumpe, Dämmstandard, Quelle: BMWSB+1). Wer unsaniert kauft, kauft häufiger auch eine Investitionsentscheidung mit.

📍Kreditvergabe der Banken wird wieder strenger.
Banken müssen ab Januar strengere Nachhaltigkeitsregeln bei der Kreditvergabe beachten. Unsanierte Wohngebäude werden mit größeren Risikoaufschlägen bewertet – die Folge sind steigende Kreditkosten. Aber auch bei den Eigenkapitalrichtlinien wird nachgeschärft: Banken bieten kaum noch eine 100%-Finanzierung an. Wohnungskäufer müssen für gute Kreditkonditionen mindestens 20% Eigenkapital auf den Kaufpreis + Nebenkosten bieten.

Bauturbo wirkt – Gebäudetyp E ist der nächste Hebel.
Der „Bauturbo“ zur Beschleunigung im Bauplanungsrecht ist bereits in Kraft und soll 2026 in Projekten spürbar werden.
Der Gebäudetyp E ist politisch/gesetzgeberisch auf dem Weg: Ziel ist, einfacher und rechtssicher von überzogenen Ausstattungsstandards abweichen zu können – ohne Sicherheit/Brandschutz zu kompromittieren.

EU-EPBD: 2026 wird zum Umsetzungsjahr.
📍Die neue EU-Gebäuderichtlinie muss bis Ende Mai 2026 national umgesetzt werden. Was genau kommt, entscheidet die deutsche Ausgestaltung – aber Käufer sollten 2026 damit rechnen, dass Energie-/Sanierungsanforderungen regulatorisch weiter nachschärfen. (Quelle: BBSR GEG)

Bisher erschienen:

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Betriebskostenabrechnung: das sollten Mieter und Vermieter beachten

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