Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, an der echtes Eigentum besteht: Der Käufer erwirbt Sondereigentum an der Wohnung und einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück und Gebäude. Sie hat ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt und kann einzeln verkauft, vermietet und beleihen werden.
Der Kern, den viele Käufer unterschätzen: Man kauft nie nur die Wohnung, sondern immer den Beitritt zu einer Eigentümergemeinschaft. Über das Gemeinschaftseigentum — Dach, Fassade, Heizung, Treppenhaus — entscheidet man nicht allein, sondern mit den anderen per Beschluss. Die eigene Freiheit endet an der Wohnungstür.
Die laufenden Kosten laufen über das Hausgeld; für größere Reparaturen dient die Erhaltungsrücklage. Was man besitzen und wofür man allein zahlen muss, steht in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Vor dem Kauf gehören deshalb geprüft: die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (Streit? aufgeschobene Sanierungen?), der Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Diese Unterlagen sagen mehr über die nächsten zehn Jahre als Lage und Grundriss.
Gegenüber dem Haus bietet die Eigentumswohnung den günstigeren Einstieg und weniger Eigenaufwand, dafür geteilte Entscheidungen und Hausgeld. Wer volle Kontrolle will, ist beim Haus richtig; wer Lage und Bezahlbarkeit sucht, bei der Wohnung.
