Im Bereich der Wohnungseigentümerrechte ist das Gemeinschaftseigentum ein zentraler Begriff. Es bezeichnet alle Teile eines Gebäudes, die notwendig sind, um dessen Erhaltung und Sicherheit zu gewährleisten, sowie Anlagen und Einrichtungen für den gemeinsamen Gebrauch der Wohnungseinhaber. Dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, Aufzüge oder Gemeinschaftsbereiche wie Halle und Treppenhäuser.
Das Gemeinschaftseigentum umfasst auch das zugehörige Grundstück, das nicht an einzelne Eigentümer vergeben wird. Jeder Wohnungseinhaber hat automatisch einen Teil des Gemeinschaftseigentums inne. Die genaue Anteilsgröße richtet sich nach der Größe und dem Wert der jeweiligen Wohnung im Gebäude.
Für Mieter, Käufer und Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass alle Kosten für den Erhalt und die Pflege des Gemeinschaftseigentums getragen werden müssen. Dies beinhaltet regelmäßige Reparaturen und Modernisierungen. Die Kosten werden nach dem Anteil an der Wohnung aufgeteilt und sind in der Regel im Haussparkonto gesammelt.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter Begriffen wie Sondereigentum oder Wohnungseigentümerverein.
