In der Immobilienwirtschaft spielt der Hausverwalter eine wichtige Rolle in der Betreuung von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Ob als natürliche Person oder juristische Person eingesetzt, übernimmt er die Pflege und Verwaltung des Objekts auf Anweisung des Eigentümers. Der Leistungsumfang ist nicht gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Vermittlungsvertrag.
Ein Hausverwalter wird unter anderem dafür verantwortlich gemacht, regelmäßige Auskünfte zu den Finanzen des Objekts zu geben und Rechenschaft über seine Geschäfte abzulegen. Er kümmert sich um die Instandhaltung der Immobilie und deren Wartung. Bei nicht gewerbsmäßigen Hausverwaltern ist eine persönliche Betreuung verpflichtend, während gewerbsmäßige Verwalter diese Pflichten durch Mitarbeiter wahrnehmen können.
Für Mieter bedeutet das, dass sie einen Ansprechpartner für alle Fragen zur Immobilie haben. Vermieter profitieren von der Spezialisierung des Hausverwalters und können sich auf ihre eigene Arbeit konzentrieren. Käufer sollten jedoch beachten, dass die Kosten für den Hausverwalter in der Regel dem Eigentümerlastig sind. Ein guter Vertrag mit klaren Aufgabenstellungen ist daher von Vorteil.
