Im Gegenzug für die Förderung unterliegt der Wohnraum einer Mietpreisbindung und einer Belegungsbindung: Er darf nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Die entscheidende Weichenstellung war die Föderalismusreform 2006: Seither ist die Wohnraumförderung Sache der Länder, nicht mehr des Bundes. Der frühere bundeseinheitliche Rahmen (Wohnungsbindungsgesetz, II. Berechnungsverordnung) gilt nur noch für Altbestände. Jedes Land hat heute eigene Fördergesetze, eigene Einkommensgrenzen und eigene Bindungsfristen — der Bund beteiligt sich über Finanzhilfen.
Das Grundproblem ist die Befristung. Die Bindungen laufen nach 15, 20 oder 30 Jahren aus; danach wird die Wohnung frei finanziert. Über Jahrzehnte fielen mehr Wohnungen aus der Bindung, als neu gefördert wurden — der Bestand an Sozialwohnungen hat sich dadurch mehr als halbiert. Das ist der Kern der wohnungspolitischen Debatte um bezahlbaren Wohnraum.
Modelle: Neben dem klassischen geförderten Neubau gibt es den mittelbaren Belegungsankauf (Bindungen werden an Bestandswohnungen erworben) und Konzeptvergaben, bei denen Kommunen Grundstücke vergünstigt an Bauträger vergeben, die dafür Sozialwohnungen errichten.
