Im sozialen Wohnungsbau geht es darum, Wohnungen zu bauen und zu vermieten, die für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind. Finanzielle Unterstützung von Bundes-, Landes- oder kommunalen Behörden ist hierfür üblich. Ziel des Sozialwohnungsbaus ist es, durch den Zugang zu bezahlbaren Wohnräumen das Wohnen für Menschen mit geringem Einkommen zu erleichtern und soziale Ungleichheiten in der Wohnungsmarktversorgung abzubauen.
Sozialbauobjekte unterliegen dem Wohnungsbindungsgesetz, das die Zuteilung von Sozialwohnungen regelt. Wer Anspruch auf eine solche Wohnung hat, muss dies durch einen vom Sozialamt ausgestellten Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen können. Dieser gibt den Berechtigten ein Recht darauf, die Wohnung zu bewohnen und stellt sicher, dass sie nicht an Personen vermietet wird, die keinen entsprechenden Anspruch haben.
Für Vermieter bedeutet dies, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden müssen, um eine Sozialwohnung an einen geeigneten Mieter abzugeben. Neben dem Wohnberechtigungsschein sind weitere Formalitäten zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die finanzielle Unterstützung der Finanzierungseinrichtungen gewährleisten zu können. Für Mieter kann es ein wertvolles Hilfsmittel sein, ihren Wohnstandort oder ihre Lebensumstände verbessern zu können, wenn sie den Ansprüchen für eine Sozialwohnung genügen.
