Kaufpreis 75.000 €
Zimmer 3
24534 Neumünster
Größe 69 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 8. September 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Das Lager befindet sich als eigenständiges Gebäude im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses. Es erstreckt sich vom Erdgeschoss über eine innenliegende Treppe bis in das Obergeschoss. Aufgrund seiner rechtlichen Selbstständigkeit verfügt das Gebäude über ein eigenes Grundbuchblatt und ist als Sondereigentum Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).Derzeit wird das Gebäude als Lagerfläche genutzt. Im Rahmen einer ersten mündlichen Anfrage beim zuständigen Bauamt wurde die Möglichkeit einer Nutzungsänderung zu Wohnraum grundsätzlich positiv bewertet. Um eine verbindliche Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung zu erhalten, soll nun eine schriftliche Bauvoranfrage eingereicht werden. Diese dient der Klärung, ob die geplante Umnutzung baurechtlich genehmigungsfähig ist und welche konkreten Anforderungen dabei zu beachten sind.Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem denkmalrechtlichen Aspekt. Die straßenseitige Fassade des vorderen Mehrfamilienhauses steht unter Denkmalschutz. Es ist daher naheliegend, dass auch das rückwärtige Lagergebäude als Teil der baulichen Gesamtanlage betrachtet wird und somit in den Geltungsbereich der Denkmalschutzbestimmungen fällt. In diesem Fall wären neben den bauordnungsrechtlichen Anforderungen zusätzlich die Vorgaben des Denkmalschutzamtes zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere mögliche Veränderungen an der Fassade, an Fenstern, Türen oder am Dach.Die geplante Umnutzung erfordert somit eine sorgfältige Abstimmung zwischen Bauamt, Denkmalschutzbehörde und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Erst auf Grundlage der Rückmeldungen aller beteiligten Stellen kann entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen ein Umbau des Lagergebäudes zu Wohnraum realisierbar ist.
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