Vermietete, hochwertig vollmöblierte 3-Zimmer-Wohnung mit Süd-Balkon und Tiefgaragenstellplatz

Kaufpreis 664.500 €
Zimmer 3
81241 München
Größe 81 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 25. September 2025
Frei ab: 22. September 2025
Baujahr: 2011
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Die charmante 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses, das im Jahr 2011 erbaut wurde. Sie ist mit neuwertigen, hochqualitativen Möbeln ausgestattet und wird möbliert verkauft.Die großzügige Wohnung besticht durch ihre optimale Raumaufteilung. So gelangen Sie vom zentralen Flur aus in das geräumige Wohnzimmer, das gemütliche Schlafzimmer, das einladende Kinderzimmer, das Badezimmer mit Badewanne und das separate Duschbad. Vom Wohnzimmer aus haben Sie Zugang zur gut geschnittenen, separaten Küche und zum sonnigen Süd-Balkon, der zum Verweilen einlädt. Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerabteil, das weitere Lagermöglichkeiten bietet, sowie ein sicherer Tiefgaragenstellplatz für ein Fahrzeug (Variostellplatz/Duplex)Die Wohnung ist seit August 2023 zu einer monatlichen Nettokaltmiete i.H.v. 1.620,- € an eine Familie vermietet. Es wird ein Indexmietvertrag angewendet. Der Indexmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrages, bei dem die Miete an einen bestimmten Preisindex gekoppelt ist. In diesem Fall beträgt die Anpassung der Miete 70 % der Veränderung des Preisindex.Im Falle dieses Mietvertrags bezieht man sich auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI). Dieser Index gibt die allgemeine Teuerung in Deutschland wieder.Die Anpassung der Miete basiert auf folgender Berechnung: Wenn sich der Preisindex um einen bestimmten Prozentsatz ändert, wird die Miete um 70 % dieser Änderung angepasst. Zum Beispiel, wenn der Index um 2 % steigt, erhöht sich die Miete um 1,4 % (70 % von 2 %).Die Mietanpassung aufgrund von Indexänderungen erfolgt frühestens alle zwei Jahre. Das bedeutet, dass die Miete innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren stabil bleibt und erst danach an die jeweilige Preisentwicklung angepasst wird. Diese Regelung bietet sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter eine gewisse Planungssicherheit. Eine Mieterhöhung außerhalb der Indexveränderung ist nicht möglich.
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