Langgöns – zum Sanieren: Denkmalschutzobjekt auf großem Grundstück mit großer gut nutzbarer Scheune

Kaufpreis 198.000 €
Zimmer 5
35428 Langgöns
Größe 110 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 15. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

In guter zentraler Lage von Langgöns steht diese unter Denkmalschutz (Einzelkulturdenkmal) stehende Hofreite mit einem grundlegend zu sanierendem Vorderhaus und weiteren Nebengebäuden sowie einer sehr gut intakten Scheune mit über 400 m² Nutzfläche und dahinterliegendem Gartenanteil zur Veräußerung. Das Wohnhaus aus dem Baujahr um 1791 herum offeriert auf 2 Stockwerken 5 Zimmer unterschiedlicher Größe sowie ein teilweise zurückgebautes Badezimmer im Erdgeschoss und eine zurückgebaute Küche im 1.Obergeschoss. Es gibt weiterhin einen innenliegenden Gewölbekeller (Hausanschlussraum) und einen außenliegenden Keller sowie einen großen Dachboden im 2. Obergeschoss. Der Außenbereich des länglichen Grundstücks gliedert sich in einen gepflasterten Hof, eine ca. 400 m² große Scheune, die über 2 Etagen hinweg ca. 400 m² gut nutzbare und aktuell zum Teil vermietet Fläche anbietet sowie einen Garten im hinteren Bereich des Grundstücks mit weiterer Zufahrt. Gesucht wird ein Käufer, der über die Lust, das Herzblut und die finanziellen Mittel verfügt, dieses Denkmalschutz-Objekt wieder zu neuem Leben zu erwecken, es aus seinem Dornröschen-Schlaf zu befreien und in eine neue Nutzungsära zu führen. Hinweis zu Fördermitteln bei der Ertüchtigung von Einzelkulturdenkmalen*: Um die gesetzlich gültigen Denkmalschutzbestimmungen zu nutzen und die anstehende Grundsanierung finanziell attraktiv zu machen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile nach §?7i EStG* in Anspruch genommen werden: Bei anerkannten Einzelkulturdenkmalen ist es möglich, modernisierungs- und instandsetzungsbedingte Aufwendungen, die im Einvernehmen und unter vorab erteilter Genehmigung mit der zuständigen Denkmalbehörde durchgeführt werden, über zwölf Jahre steuerlich geltend zu machen (acht Jahre mit jeweils 9?%, vier Jahre mit jeweils 7?%). *Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen stets individuell zu prüfen sind und keine verbindliche Auskunft durch uns als Makler erfolgen kann. Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche steuerliche Einschätzung an Ihren Steuerberater.Gerne bringe ich Ihnen diese besondere Immobilie bei einem individuellen Besichtigungstermin nahe. Sprechen Sie mich gerne an.
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