Kaufpreis 550.000 €
22927 Großhansdorf
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Das hier angebotene Grundstück hat eine Größe von 1.070 m² und ist nach Südwesten ausgerichtet. Es ist bebaut mit einem kleinen Siedlungshaus, welches auf Kosten des Käufers abgerissen werden sollte. Die Heizung ist bereits abgestellt. Maßgeblich für dieses Gebiet ist der Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Großhansdorf. Mit wenigen Ausnahmen sind fast alle Gebäude eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoß. Für den gesamten Plangeltungsbereich wird eine Grundflächenzahl (GRZ) ¹ von 0,2 festgesetzt. Mit Ausnahme des Gebietes WR 3 sind nur eingeschossige Gebäude zulässig. Um zu hohe Gebäude auszuschließen, werden Traufhöhen und Firsthöhen reglementiert. Als Bezugsmaß für die Höhe gilt jeweils die Oberkante des zugeordneten Straßenabschnittes. Dies ist jeweils der Straßenabschnitt, von dem die Erschließung des Gebäudes erfolgt. In den hier betroffenen Gebieten WR 2(vorn) und WR 4(hinten) werden nur Einzelhäuser zugelassen mit einer maximal zugelassenen Zahl von zwei Wohneinheiten pro Einfamilienhaus. Eine Teilung des Grundstücks ist möglich, die zulässige Mindestgröße von Grundstücken in dieser Lage beträgt 500 m². Die Erschließung der Grundstücke in zweiter Reihe für den nördlichen Bereich der Looge kann gemäß B-Plan zum Beispiel durch so genannte "Pfeifenstielgrundstücke" erfolgen. Möglich ist auch eine Belastung von Teilflächen der vorderen Grundstücke mit entsprechenden Geh Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der rückwärtigen Grundstücke. Festgesetzt ist auch, dass Zufahrten von Garagen, Carports und Stellplätze in wasserdurchlässiger Ausführung (z. B. Pflasterung mit hohem Fugenanteil, Rasengittersteinen oder Schotterrasen) herzustellen sind. Für das Gebiet WR 4 im hinteren Teil, in dem die Erschließung zusätzlicher Baugrundstücke ermöglicht wird, ist pro angefangene 250 m² Grundstücksfläche ein standortgerechter, heimischer Laubbaum zu pflanzen. Für weitere Informationen zur Bebauung kontaktieren Sie das Bauamt bzw. uns gern und vereinbaren eine Besichtigung.
zu den Kontaktinfosjetzt kostenlosen Suchagenten aktivieren