Objektdaten
Objektbeschreibung
Bei dem ca. 373 m² großen Gartengrundstück, handelt es sich um zwei WEG-Anteile, deren Sondernutzungsfläche ca. 373 m² groß ist. Die Fläche darf gemäß Teilungserklärung vom 28.7.1994 eingezäunt werden und mit einem genehmigungsfreien Gartenhaus bis 30 m³ bebaut werden. Der Schuppen bzw. das Gartenhaus darf keinen Aufenthaltsraum, keine Feuerstätte und keine Toilette beinhalten. Das Grundstück ist vertragsfrei und kann nach Erwerb direkt genutzt werden. Aktuell liegt für das Grundstück, dass in einem bauplanungsrechtlichen Mischgebiet liegt, keine Baugenehmigung vor. Es wird nicht als Bauland verkauft.So funktioniert es
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