ELVIRA! Pullach – ERBBAURECHT – Tolles Grundstück in sehr guter Lage

82049 Pullach i. Isartal

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    . Grundstück für die Errichtung eines Doppelhauses im Erbbaurecht zu vergeben. Bauvoranfrage ist im Genehmigungsverfahren. Vergabeverfahren (Laufzeit bis vorläufig XX.XX.2024). Wertgesicherter Erbbauzins / Jahr: Gebäudeablöse: 0,- € (als Mindestangebot). Erbbaurechtsvertrag:Das Anwesen wird im Erbbaurecht (mit Gebäudeablöse) vergeben. (Kein Verkauf im "Volleigentum"). Ein entsprechender Erbbaurechtsvertragsentwurf liegt vor. Der/die Bewerber:in muss sich mit dem Erbbaurechtsvertragsentwurf einverstanden erklären. Es ist keine individuelle Verhandlung möglich. Das neu zu bestellende Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 75 Jahren. Gerne können Sie sich anhand des beigefügten Infoblattes "Erbbaurechtsvergabe" zum Thema "Erbbaurecht" entsprechend informieren.. Vergabeverfahren:Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Vergabeverfahren. Beim Vergabeverfahren können Sie Ihr Angebot individuell abgeben. Ihr abzugebendes Angebot hat dabei zwei Bestandteile - den jährlichen Erbbauzins (wertgesichert), sowie die Gebäudeablöse für das vorhandene Gebäude. Der Erbbauzins ist wertgesichert und wird alle 3 Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst. Das Mindestangebot für die Gebäudeablöse liegt bei 0,- €.Sie haben die Möglichkeit ein schriftliches Angebot bei uns abzugeben.HerrBernd SüßmilchELVIRA Immobilien GmbHStichwort "Berchemstraße 25"Schönfeldstraße 2180539 Münchenoder per Email an [email protected] Grundstückseigentümer behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wem und zu welchen Bedingungen das Anwesen im Erbbaurecht (mit Gebäudeablöse) vergeben wird.Die genauen Details zum Ablauf erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Auf Nachfrage erhalten Sie von uns:o Erbbaurechtsvertragsentwurfo Selbstauskunftsformular. Bei Abschluss eines notariellen Erbbaurechtsvertrages entsteht eine Vermittlungs- und/oder Nachweisgebühr für den Käufer/Erbbaurechtsnehmer in Höhe von 0,-€Weitere Kosten für den Käufer:o Notarkosten und Grundbuchamt: ca. 2,0 % aus der Gebäudeablöse und dem Kapitalwert des Erbbauzinses.o Grunderwerbsteuer: 3,5 % aus der Gebäudeablöse und dem Kapitalwert des Erbbauzinses.
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