Bestand erhalten oder neu gestalten – Vorderes Grundstück in attraktiver Wohnlage

Kaufpreis 365.000 €
Zimmer 4
21465 Reinbek

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Dieses ca. 471 m² große Grundstück bildet nach der bereits bewilligten reellen Teilung den vorderen Teil eines attraktiven Wohnareals in Reinbek. Bebaut ist es mit einem freistehenden Einfamilienhaus, das 1935 in solider Bauweise errichtet wurde. Die Wohnfläche beträgt rund 108 m², verteilt auf insgesamt fünf Zimmer, darunter zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie einen großzügigen Wohn- und Essbereich.Der bestehende Altbau befindet sich in renovierungsbedürftigem Zustand und bietet somit vielfältige Möglichkeiten, die Immobilie den eigenen Wohnwünschen anzupassen. Ob grundlegende Modernisierung, energetische Sanierung oder Umgestaltung der Raumaufteilung - hier können Sie Ihre individuellen Vorstellungen umsetzen. Die Beheizung erfolgt über eine Ölheizung.Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Für die künftige Bebauung gilt daher §34 BauGB, wonach sich Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Diese ist in Reinbek an diesem Standort vorwiegend geprägt durch Ein- und Doppelhäuser mit ein bis zwei Vollgeschossen.Der positive Vorbescheid sieht für dieses Grundstück verschiedene Optionen vor:Variante 1: Erhalt des Bestands und Nutzung wie bisher, ergänzt durch eine Bebauung auf dem hinteren Grundstücksteil (separates Flurstück).Variante 2: Alternativ der Abriss des Bestands und Neubau eines modernen Einfamilienhauses auf dem vorderen Grundstück, in Kombination mit einer weiteren Bebauung auf dem hinteren Flurstück (Einzelhaus / Doppelhausbebauung).Das Grundstück ist über die bestehende Straßenfront direkt erschlossen. Es wird zugleich das Wegerecht für die Erschließung des hinteren Grundstücks bereitstellen. Die Erschließungskosten und die Gestaltung der Zuwegung erfolgen gemäß den gesetzlichen Regelungen und notarieller Eintragung.*Hinweis zur Grundstücksteilung:Die Grundstücksteilung ist inzwischen behördlich bestätigt, ein positiver Vorbescheid liegt vor. Das ursprüngliche Flurstück wurde in zwei gleich große Grundstücke geteilt. Geringfügige Abweichungen der Flächenangaben im Zuge der Vermessung sind möglich. Der Zugang zum hinteren Grundstück wird über ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht über das vordere Grundstück gesichert.

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