Ihr Traumhaus im Hellenthaler Neubaugebiet – perfekte Lage mit schönem Ausblick und nahem Ortskern!

Kaufpreis 39.400 €
53940 Hellenthal

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Zum Verkauf steht ein Baugrundstück in Hellenthal "Pützfuhr", welches Ihnen viele Vorteile und zahlreiche Möglichkeiten der Bebauung bietet. Das Grundstück befindet sich zur Zeit in der Erschließung. Die Erschließung umfasst alle notwendigen Versorgungsanschlüsse wie Wasser, Strom, Abwasser, Erdgas und Glasfaser. Diese werden bis zur Grundstücksgrenze verlegt und sind für einen Hausanschluss vorhanden.Hinweis zur Erschließung und Kaufpreisgestaltung:Das zum Verkauf stehende Grundstück befindet sich derzeit in der Erschließungsphase. Im Rahmen der Erschließung werden die notwendigen Versorgungsleitungen, insbesondere für Wasser, Strom, Telekommunikation sowie die Abwasser- und Regenwasserentsorgung, hergestellt. Ebenso befindet sich die Erschließungsstraße einschließlich der Straßenbeleuchtung im Bau.Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 39.400 €. In diesem Kaufpreis ist ein Teilbetrag der Erschließungs- und Kanalanschlusskosten enthalten, da die derzeitigen Eigentümer hinsichtlich dieser Maßnahmen bereits in Vorleistung getreten sind. Der verbleibende Anteil der Erschließungs- und Anschlusskosten wird von der Gemeinde nach Fertigstellung der Maßnahmen in Rechnung gestellt und ist vom Käufer zu tragen.Die vollständige Erschließung des Baugebiets "Pützfuhr" wird voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Gemeinde eine endgültige Abrechnung der Erschließungs- und Kanalanschlusskosten erstellen und diese dem Käufer gesondert in Rechnung stellen.Der Käufer trägt die Grunderwerbsteuer ausschließlich auf den im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis in Höhe von 39.400 €. Etwaige zukünftige Forderungen im Zusammenhang mit den noch ausstehenden Erschließungsbeiträgen und Kanalanschlusskosten sind hiervon nicht erfasst, da sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder beziffert noch fällig sind.Das Grundstück war nicht von der Hochwasserkatastrophe betroffen.
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