Kaufpreis 186.000 €
27639 Wurster Nordseeküste
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Frei ab: 7. September 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Träumen Sie davon, ein Haus in Form eines Leuchtturms, eines Wasserturms oder einer Windmühle zu bauen, und dann ganz oben mit FernSeeSicht über den Nordseedeich bis zur Insel Neuwerk? Wollen Sie am Wasser wohnen oder Urlaub machen? Mögen Sie eine ländlich-ruhige oder auch idyllisch zu nennende Lage in Sichtweite zum Nordseedeich und mit Weitblick über Wiesen und Felder? Wollen Sie nah am Wasser bauen, OHNE dass man Ihnen vorschreibt, ob und wann Sie mit Ihrem Bau beginnen und wann Sie fertig werden müssen? Zwischen Cuxhaven und Bremerhaven, zwischen Spieka-Neufeld und Dorum-Neufeld, nämlich in Cappel-Neufeld in 27639 Wurster Nordseeküste (Nordholz), zwischen der Cappel-Neufelder Sieltrift und der Cappeler Wasserlöse, steht ein 930 m² großes Baugrundstück direkt an der Cappeler Wasserlöse mit einer ca. 56 m langen Uferlinie provisionsfrei (!) zum Verkauf. Hier gilt seit dem 22.10.1987 der amtliche Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Nordholz. Dieser Bebauungsplan lässt sowohl EINZELhäuser als auch DOPPELhäuser zu, also Häuser mit 1 oder 2 Hauseingängen, aber keine Reihenhäuser. Die Zahl der Wohnungen pro Hauseingang ist nicht begrenzt. Zulässig, aber nicht vorgeschrieben sind hier sogar bis zu zwei Vollgeschosse (Etagen) und dann zusätzlich oben drauf auch noch ein Dachgeschoss (vielleicht sogar mit Spitzboden bzw. Dachboden) oder ein Staffelgeschoss, also ohne Dachschrägen, aber dann mit Dachterrasse. Es wäre also auch ein Haus in Form einer STADTVILLA möglich. Und wenn Sie Ihren Neubau mit einem ebenerdigen Sockelgeschoss mit weniger als 220 cm Raumhöhe (zum Beispiel für Garagen und Abstellräume) planen und bauen, dnn könnten Sie ganz oben sogar über den Nordseedeich bis zur Insel Neuwerk schauen. Begrenzungen der First- und Traufhöhe und Vorschriften zur Dachform, zur Dacheindeckung oder zur Fassadengestaltung gibt es hier nicht! Die Kennziffern des Bebauungsplanes lassen hier eine relativ große und hohe Ausnutzung der Grundstücksfläche zu: Die Grundflächenzahl ist mit GRZ = 0,4 und Geschossflächenzahl ist mit GFZ = 0,6 festgesetzt. Der Bereich ist als WA-Gebiet (allgemeines WOHN-Gebiet) ausgewiesen. Ein satzungsgemäßes Verbot der Nutzung als Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (also zum Beispiel als familieninternes Urlaubsdomizil) gibt es hier nach unserem Kenntnisstand nicht. Eine Ausnahmegenehmigung (hier: Nutzungsänderungsgenehmigung) für die Vermietung als Ferienhaus bzw. Ferienwohnung an ständig wechselnde Kurzzeitgäste (Urlauber) dürfte im WA-Wohngebiet aber recht unwahrscheinlich sein. Die Kosten der Zuwegung von der Straße über den ca. 4,70 bis 4,80 m breiten Randstreifen (öffentlicher Grünstreifen mit weitgehend verlandetem Straßengraben) auf das Grundstück hat der Bauherr selbst zu tragen. Zum Baugrundstück gehört eine 20 m lange und 3,50 m breite Zufahrt zum eigentlichen Baufeld. Sie wohnen und urlauben also abseits der Straße. Der zuständige Zweckverband fordert beim Anschluss eines Neubaus auf dem 930 m² großen Grundstück an das Schmutzwasserleitungsnetz ca. 8,69 €/m² = ca. € 8.082,- als Kanalbaubeitrag vom Bauherrn. Eine Bauantragspflicht (also: Bauzwang) mit Fristen zum Baubeginn und zur Baufertigstellung gibt es hier nicht. Nach unserem Kenntnisstand können Sie hier gemäß aktueller Rechtslage und Rechtsprechung frei entscheiden, ob und wann Sie bauen wollen oder nicht. Sie können dieses wertvolle Bauland also auch unbebaut als Kapitalanlage nutzen, um Ihr Geld vor einem möglichen Wertverfall durch Inflation wie bei anderen Anlageformen zu schützen. Erinnern Sie sich? Bei den deutschen Währungsreformen von 1923 und 1948 waren die Eigentümer von Sachwerten wie Immobilien klar im Vorteil!
zu den Kontaktinfosjetzt kostenlosen Suchagenten aktivieren