Projektentwicklung Holtenklinker Straße: Attraktives Wohnbaupotenzial in Hamburg-Bergedorf

Kaufpreis 850.000 €
21029 Hamburg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Im Hamburger Bezirk Bergedorf, an der Holtenklinker Straße , bietet sich eine attraktive Entwicklungsmöglichkeit für Investoren und Projektentwickler. Das Baugrundstück, Flurstück 1508 der Gemarkung Bergedorf, umfasst eine Fläche von 394 m² und ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut.Baurechtlich basiert die Bebaubarkeit auf dem Bebauungsplan Bergedorf 71, der eine zweigeschossige Ausweisung vorsieht. Der Bebauungsplan weist keine Festsetzungen zur Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) auf.Die beabsichtigte Neubebauung mit einem Mehrfamilien-Wohngebäude soll ca. 11 Wohneinheiten umfassen. Eine ursprünglich angedachte fünfgeschossige Bauweise wurde als städtebaulich nicht vertretbar abgelehnt, da der Bebauungsplan eine zweigeschossige Ausweisung festlegt und ein angemessener Übergang zur umliegenden Bebauung (westlich viergeschossig, östlich angrenzend zweigeschossig) gewahrt werden muss.Dennoch besteht die Möglichkeit einer "verbindenden Geschossigkeit" in Form einer dreigeschossigen Bebauung plus Dach, die sich städtebaulich in die Umgebung einfügt. Eine viergeschossige Bebauung plus Dach wird nur dann in Betracht gezogen, wenn das oberste Geschoss optisch dreigeschossig wirkt und die Dachform sowie das gleichbleibende Fensterformat die Gebäude miteinander verbinden. Insbesondere die Variante mit dem "Hamburger Dach" wird dringend empfohlen, da sie sich ruhiger ins Straßenbild einfügt und zusätzliche Wohnfläche sowie die Möglichkeit für ein Gründach oder eine PV-Anlage bietet.Wichtige Auflagen sind die Schaffung von notwendigen Wohnfolgeeinrichtungen wie Fahrradstellplätzen und Kinderspielflächen (mindestens 100 m² je nach Anzahl der Wohneinheiten) auf den nicht überbauten Grundstücksflächen. Die Fassadengestaltung sollte alle Geschosse von EG bis zum Dach geklinkert und das Sockelgeschoss bossiert hervorheben. Die Abstimmung von Dach und Gebäudegestaltung mit der Bauprüf- und Stadtplanungsabteilung ist vor Bauantragstellung erfordernd.
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