vollerschlossene Baugrundstücke zur sofortigen Bebauung nahe Hildesheim

Kaufpreis 239.070 €
31171 Nordstemmen

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Die beiden Grundstücke verfügen über ein gesichertes Baurecht durch B-Plan, mit einer GFZ für eine Mischnutzung von 0,7 festgesetzt mit maximal 2 Geschossen und sind voll erschlossen und hinsichtlich weiterer Erschließungskosten beitragsfrei.Auf dem Bauareal wurden in den letzten Jahren bereits 20 Reihenhäuser errichtet, vermietet und bezogen.Weitere Informationen und Unterlagen stellen wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung.Gebiet: MI voll erschlossenGrundstücke ca.: 1.226 m² und 1.121 m² Preis: 239.070 EUR VB und 218.070,- EUR VB Preis pro m²: 195,- EURDie Grundstücke können als Einzelgrundstücke von verschiedenen Parteien,oder auch zu einem Gesamtkaufpreis von nur noch457.665,- EUR VB erworben werden.Anschlüsse:Mediale Anschlüsse wurden bis 1m auf dem Grundstück verlegt. Die Hausanschlusskosten trägt der Käufer selbst. Die Nutzungsmöglichkeiten sehen ein stilles Gewerbe vor.Zwecks Wohnbebauung wäre ein Änderungsantrag zu stellen.Zulässig ist:1. Jede Art von Einzelhandelsbetrieben jeder Branche, sofern die Verkaufsfläche weniger als 800 m² beträgt.2. Büro und Geschäftsgebäude von Betrieben jedweder Branche ohne Begrenzung der Nutzfläche.3. Gaststätten und Hotels / Pensionen.4. Handwerksbetriebe mit den untenstehenden Einschränkungen, also Maler, Dachdecker, Gartenbauer, KFZ Handwerk ohne Karosserie- bzw. Lackierungen, Elektriker, Bauunternehmen, Installateur, etc.5. Dienstleistungen, wie z.B. EDV / Softwareunternehmen, Medizintechnik und Medizin- und Pflegedienstleistungen, Wäscherei, Hausmeisterservice, etc.6. Private und öffentliche Einrichtungen, wie religiöse Versammlungsstätten, Gemeindezentrum, Musikschule, Ausstellungsräume, überdachte Sportstätte, Jugend-Freizeitstätte, etc.7. Tankstellen, Waschanlagen, Reifenservice, Fahrrad und MotorradserviceBei Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieben kann es jedoch je nach Betriebsstruktur auf eine Einzelfallbetrachtung der Baugebietsstruktur ankommen. Hier ist die Emissions- bzw. Lärmentwicklung und die Größe des Betriebes mit entsprechendem Verkehrsaufkommen entscheidend.Folgende Immissionsrichtwerte sind in einem Mischgebiet nach der TA-Lärm festgelegt:Tags: 60 dB (A)Nachts: 45 dB (A)Somit ergeben sich folgende Gewerbebetriebe, die in der Regel gemäß Rechtsprechung NICHT im MI zulässig sind:Schlossereien und Schmieden, Karosseriebetrieb, Lackierereien, Transportbetonanlagen, Metall verarbeitende Betriebe mit Herstellung von Stahlkonstruktionen, Fleischfabriken, Tischlerei und Holzverarbeitung, Speditionen, Fuhrunternehmen, Lagerung von störenden oder gefährdeten Stoffen.
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