Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück in Wustermark befindet sich teilweise im Innenbereich des Ortsteils Priort und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB in der vorderen Hälfte (ca. 756 m²) des Grundstücks straßenseitig bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Gestaltungssatzung - 3. Siedlung Priort - und der Klarstellungssatzung Priort, zu beachten. Die hintere Hälfte (ca. 500 m²) liegt im Außenbereich der Klarstellungssatzung und ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.Die Medien (Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation) liegen in der Straße. Entsprechende Hausanschlüsse sind vom Käufer auf eigene Kosten zu beantragen und verlegen zu lassen.So funktioniert es
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