Kaufpreis 725.000 €
Zimmer 8
28307 Bremen
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein Grundstück, das sich hervorragend für einen Neubau nach § 34 Abs. 1 BauGB eignet. Derzeit ist das Grundstück mit einem ca. 360 m² großen, stark renovierungs- bzw. sanierungsbedürftigen Bauernhaus sowie 2 Nebengebäuden bebaut. Das Grundstück besteht aus vier Flurstücken Vorstadt R 270 Flurstück 88/4 zur Größe von 988qmFlurstück 88/5 zur Größe von 965 qmFlurstück 88/6 zur Größe von 679 qmFlurstück 88/9 zur Größe von 659 qm mit den Überwegungsrechten für die Eigentümer der Flurstücke 88/7 und 88/8Bis zur Mahndorfer Heerstr. sind ca. 75 m auf einer gemeinsamen Zufahrt zurückzulegen. Im Norden wird das Grundstück von der DB-Nebenstrecke Osnabrück - Hamburg begrenzt. Hier ist sehr wenig Eisenbahnverkehr festzustellen, zwischen dem Grundstück und dem Bahnkörper wurde zudem eine Lärmschutzwand errichtet.Die Zufahrt kann über ein Überwegungsrecht gewährt oder vom Käufer erworben werden und den Anrainern wird ein Überwegungsrecht eingeräumt.Das Grundstück ist erschlossen und bietet aufgrund seiner Größe und Form vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Hier können Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen. Die Nachbargrundstücke sind mit Bauernhäusern, Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern bebaut.Überzeugen Sie sich selbst von diesem attraktiven Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächs- und Besichtigungstermin und starten Sie mit der Planung Ihrer Traumimmobilie. Die Bebauung des Grundstücks ist möglich auf der Basis § 34 Abs. 1 BauGB.Welche Bedingungen muss ein solches Bauvorhaben erfüllen, um zulässig zu sein? § 34 Abs. 1 BauGB bietet darauf folgende Antwort:Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.Das Bauvorhaben muss sich also vor allem in seine nähere Umgebung einfügen, und zwar hinsichtlich:der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise undder Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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