Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück ergibt sich durch eine Grundstücksteilung und ist nach Auskunft des Bauamtes der Stadt Porta bebaubar nach § 34 Bau-GB. D. h. die Bebauung hat sich der Ortsüblichkeit anzupassen.Das Grundstück ist bereits mit einer Garage bebaut. Diese kann auch übernommen werden.So funktioniert es
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