Kaufpreis 250.000 €
68782 Brühl
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
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Objektbeschreibung
Das ca. 252 m² große Baugrundstück liegt im Brühler Neubaugebiet "Bäumelweg Nord". Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): WA - Allgemeines WohngebietMaß der baulichen Nutzung - Gebäudehöhen und Zahl der Wohnungen: Die Wandhöhe (WH) jeweils gemessen zwischen dem unteren Bezugspunkt und demSchnittpunkt zwischen der Gebäudeaußenwand mit der OK Dachhaut oder demoberen Abschluss der Wand, werden wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 6,50 m.Die max. Gebäudehöhe (Firsthöhe), gemessen zwischen unterem Bezugspunkt unddem oberen Gebäudeabschluss (First, Attika) wird wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 11,50 mIn den Gebieten WA 1 bis WA 3 dürfen die Einzelhäuser, Doppelhaushälften und dieReihenhausabschnitte jeweils nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten.Überbaubare Grundstücksfläche: Terrassen sind bis zu einer Größe von max. 20 m² auch außerhalb überbaubarerGrundstücksflächen zulässig.Die durch vordere und hintere Baugrenzen festgesetzten überbaubarenGrundstücksflächen können ausnahmsweise um max. 1,50 m zur Straßen- und zurGartenseite hin, bei Eckgrundstücken auch zur seitlichen Straßenseite hin,überschritten werden. Das gilt jedoch nur für untergeordnete Bauteile wie Balkone,Treppenhäuser, Erker, Wintergärten u.ä. Die Gesamtbreite der vorspringendenGebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragenBauweise:Im WA 1, WA 2 und WA 4 gilt die abweichende Bauweise. Hierbei gelten dieBestimmungen der offenen Bauweise. Davon abweichend sind jedoch Gebäudelängennur bis max. 25 m zulässig.Garagen, Stellplätze und Nebengebäude:Garagen, Stellplätze und Carports (CA) sind bei Einzel- und Doppelhäusern - wenn inder Planzeichung nicht anders festgesetzt - innerhalb der überbaubarenGrundstücksfläche oder in den seitlichen Abstandsflächen max. bis zur rückwärtigenBaugrenze zu errichten.Dächer:Für Doppelhäuser und Hausgruppen sind je Doppelhaus und je Hausgruppe nurgleiche Dachformen und Dachneigungen zulässig.Die Gesamtbreite von Dachaufbauten (Gauben) darf auf jeder Gebäudeseitezusammen nicht mehr als 70% der Gebäudebreite betragen. Gauben müssen vomFirst einen Abstand von mind. 0,75 m, vom Ortgang einen Abstand von mind. 1,0 meinhalten.Im WA 1, WA 2 sowie WA 3 sind Satteldächer mit einer Neigung von über 15° mitMaterialien in den Farben naturrot bis mittelbraun zu decken.Bebauungsplan liegt vor. Anfrage beim zuständigen Bauamt erforderlich.
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