Objektdaten
Objektbeschreibung
Es stehen einige Baugrundstücke mit einem Erbbaurecht von 75 Jahren zur Auswahl, welche sowohl mit Einfamilienhäusern als auch Doppelhaushälften bebaut werden dürfen. Zudem sind zwei Wohneinheiten hierin möglich. Insbesondere lässt die Grundflächenzahl von 0,4 (welche einschließlich Garagen etc. sogar auf 0,6 erweitert ist) die Bebauung von kleineren Grundstücken mit Einfamilienhäusern (z. B. auch Bungalow) zu! Diese befinden sich in einer Neubausiedlung am schönen süd-östlichen Ortsrand. Die laufenden Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich bis Ende Juni abgeschlossen sein, so dass kurzfristig mit einer Bebauung im sogenannten Freistellungsverfahren nach Vorlage des Bauplanes begonnen werden kann.So funktioniert es
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