Kaufpreis 595.000 €
Zimmer 6
79108 Freiburg im Breisgau
Größe 170 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 24. Oktober 2025
Baujahr: 2011
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Dieses sehr schöne und äußerst gepflegte freistehende Haus wurde 2002/2003 in Holzständerbauweise mit Massivholzfassade erbaut und befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet mit verkehrsberuhigtem Bereich in Freiburg-Hochdorf. Das Grundstück hat eine Größe von 460 m². Es handelt es sich hierbei um ein Erbpachtgrundstück des Katholischen Kirchenfonds Hochdorf (Erzdiözese Freiburg) mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2100. Das Objekt wurde als Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten geplant und genehmigt. Derzeit wird es durch den Einbau einer innenliegenden Treppe als eine großzügige Gesamtwohneinheit auf insgesamt drei Etagen genutzt. Die bestehenden Grundrisspläne unterscheiden sich auch daher teilweise von der aktuellen Innenaufteilung. Die vorhandene Raumaufteilung ist durchdacht und eignet sich hervorragend z. B. für eine Familie mit Kindern. Auch ein Rückbau in zwei wieder separate Wohneinheiten ist denkbar. Der zusätzlich vorhandene separate Zugang über eine Außentreppe in das 1. OG bietet dazu die Möglichkeit. Auch die Schaffung eines Homeoffice oder die Umsetzung einer separaten Vermietung des OG ist insbesondere durch eine Teilung vorstellbar. Zum Objekt gehören eine gemütliche Terrasse, ein idyllischer Grüngarten mit ansprechendem Pflanzen- und Baumbestand sowie ein Gartenhaus. Am überdachten Hauseingang befindet sich ein großer Carport mit zwei Stellplätzen. Zusätzlich gibt es auf dem Grundstück einen dritten Stellplatz. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Als Abstell- und Lagerräumlichkeit dient ein separater Raum hinter dem Carport. Das Gebäude wird mit einer Wärmepumpe beheizt. Die Heizungstechnik befindet sich in separaten Räumlichkeiten und kann, wenn gewünscht, durch eine Solar- oder Photovoltaikanlage ergänzt werden. Die aktuelle Erbpacht beträgt jährlich 9.255 €. Nach Auskunft der Erzdiözese Freiburg wird "ein Erbbaurechtsverkauf grundsätzlich nicht zum Anlass genommen, den Erbbauzins ungeachtet der vertraglichen Möglichkeiten anzupassen."
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