Kaufpreis 48.500 €
17279 Lychen
Objektdaten
Veröffentlicht am: 27. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Ungleichmäßig geschnittenes Grundstück, die Fläche verläuft entlang der Zehdenicker Straße straßenbegleitend und teilweise in 2. Reihe hinter vorhandener Wohnbebauung. Das Grundstück ist derzeit überwiegend ungenutztes Grünland mit stellenweise Baum- und Strauchbewuchs. Laut Flächennutzungsplan der Stadt Lychen Lage im Allgemeinen Wohngebiet.Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der Zehdenicker Straße liegt bei ca. 50 EUR/m² (Stand 01.01.2025).Hinweise des Eigentümers:1. Auf dem Grundstück befindet sich ein Trafohaus, dem Eigentümer liegen dazu keine Nutzungs- oder Gestattungsvereinbarungen vor, vermutlich Eigentum des Energieversorgers. 2. Die genauen Flurstücksgrenzen sind nur über eine Grenzfeststellung bestimmbar, eine Kostenbeteiligung des Eigentümers ist ausgeschlossen (eine Verpflichtung diese durchzuführen besteht für den Erwerber nicht). 3. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind. Diese Urkunde wird Bestandteil des Kaufvertrages, auf Verlesung kann bei der Beurkundung des Versteigerungsprotokolls verzichtet werden, wenn der Inhalt der Urkunde dem Erwerber vorher bekannt gegeben wurde. U.a. sind Dienstbarkeiten für eine Wasserleitung zu übernehmen. 4. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.Katasterangaben: Gemarkung Lychen, Flur 19, Flurstücke 110, 630 und 631Grundstücksgröße ca. 3.741 m² (3 Flurstücke)
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