Objektdaten
Objektbeschreibung
Sichern Sie sich schon jetzt ein schönes Hanggrundstück mit Blick auf das "Oberdorf"! Das Grundstrück ist Bauland, das nicht erschlossen und geordnet ist. Z.Zt. gibt es einen amtlichen Bebauungsplan.Auf dem Grundstück ist ein Geh- und Fahrrecht sowie ein Leitungsrecht eingetagen für den Nachbarn. Über diesen Privatweg ist das Grundstück zugänglich und kann sofort bebaut werden. Es gibt einen bestehenden Bebauungsplan, der eine neue Erschließungsstraße vorsieht. Es wird z.Zt. gerichtlich geprüft, ob dieser Bebauungsplan mit der neuen Erschließungsstraße überhaupt umgesetzt wird. Dann allerdings verkleinert sich das Grundstück auf eine Größe von 513 m² nach dem Umlegungsverfahren. Der Teil des Grundstückes, der für die Erschließungsstraße gebraucht wird, wird von der Gemeinde vergütet.So funktioniert es
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