Kaufpreis 235.000 €
Zimmer 4
34128  Kassel
Größe 91 m2
                         
                        
                        
                        
                        Objektdaten
                            
                                Veröffentlicht am:  31. Oktober 2025
Energieausweis:  Liegt bei der Besichtigung vor 
                             
                        
                                Objektbeschreibung
Die im Jahr 1968 erbaute Doppelhaushälfte liegt in einer ruhigen Wohnstraße im beliebten Stadtteil Jungfernkopf. Auf ca. 91 m² Wohnfläche befinden sich vier Zimmer auf 2 Ebenen  ideal für Paare oder kleine Familien.Im Erdgeschoss erwartet Sie eine geräumige, helle Küche mit Durchgang in das Esszimmer. Ein großzügiges Wohnzimmer, mit Ausgang auf die Terrasse schließt sich an. Hier können Sie entspannt die Morgensonne genießen. Vom Flur aus gelangen Sie ebenfalls in das Wohnzimmer und in ein separates Gäste-WC. Über die Treppe erreichen Sie das Dachgeschoss, welches ein natürlich belichtetes Bad mit Badewanne, ein großes Schlafzimmer und ein Gästezimmer umfasst.In dem Vollkeller befinden sich mehrere Räume, die weiterem Stauraum bieten sowie ein Heizungsraum mit einer Ölzentralheizung (Bj.1999).Der Schornstein hat 2 Züge, somit haben Sie die Möglichkeit einen Kamin im Wohnzimmer anzuschließen und die Strahlungswärme zu genießen. Der kleine Garten lädt zum Entspannen und Verweilen ein.Ein besonderes Highlight ist der großzügige Balkon im Obergeschoss (Anbau 1991), mit Fernblick bis zum Herkules, über der Garage, der sich wie eine Dachterrasse nutzen lässt und zusätzlichen Freiraum im Grünen bietet. Eine Garage  direkt am Haus sorgt für praktischen Komfort im Alltag.Ein gepflegtes Zuhause mit Potenzial  in angenehmer Nachbarschaft, naturnah gelegen und mit guter Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und den ÖPNV.Die Doppelhaushälfte wird als Sondernutzungsanteil betrachtet, da sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, die rechtlich durch eine Teilungserklärung, ein Miteigentumsanteil von 50/100, und nicht durch eine reale Grundstücksteilung entstanden ist. Durch eine Sondernutzungsregel beträgt der Sondernutzungsanteil an dem Grundstück mit einer Gesamtgröße von 494 m² etwas weniger, als die Hälfte, ca. 220 m².                        
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