Attraktives, großes Baugrundstück mit viel Potential in Tacherting – Ortsteil Wajon in schöner Siedlungsrandlage

Kaufpreis 855.000 €
83342 Tacherting

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Das angebotene Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 3.057 m² befindet sich in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohnlage von Tacherting. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „WAJON“ der Gemeinde Tacherting und ist derzeit ideal geeignet für die Errichtung von drei Einzelhäusern mit zugehörigen Garagen, Carports und Nebenanlagen, wobei nach Absprache und Genehmigung durch die Behörden evtl. eine größere Bebauung möglich ist.Aufgrund der Bodenbeschaffenheit könnte die Ausstattung der Häuser mit einem Keller einen höheren Aufwand erfordern. Die Erschließung erfolgt über eine private Verkehrsfläche, die eine ruhige Wohnatmosphäre ohne Durchgangsverkehr sicherstellt. Aufgrund der privaten Verkehrsfläche obliegt die technische und monetäre Erschließung vollumfänglich beim Grundstückseigentümer. Aktuell ist das Grundstück mit einer Freizeithütte (ca. 4,5 x ca. 6,5 m) sowie einem Tierunterstand (ca. 5 x ca. 4 m) bebaut.Die Bebauung ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Zulässig sind zwei Vollgeschosse (Höchstgrenze) in offener Bauweise sowie ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser, womit ein harmonisches und großzügiges Wohnumfeld gewährleistet wird.Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans (Teil A) sind unter anderem folgende Eckpunkte zu beachten:Zulässige Gebäude: Einzelhäuser und Doppelhaushälften Einzelhaus: max. 3 Wohneinheiten Doppelhaushälfte: max. 2 WohneinheitenMindestgrundstücksgrößen: Einzelhaus: 700 m² Doppelhaushälfte: 400 m²Seitliche Wandhöhe: 4,80 m – 6,40 mStellplätze: Mind. 2 pro Wohneinheit (Garagenvorplätze zählen nicht)Abweichung der Abstandsflächen: Für die Garagen der Parzelle 3 ist eine Abweichung gestattetEine Änderung der im Bebauungsplan eingetragenen oberirdischen Hauptversorgungsleitung Strom wurde bereits beantragt, befindet sich im notariellen Beglaubigungsverfahren und wird demnächst abgebaut.Die Baufelder für Wohnhäuser, Garagen/Carports und Nebenanlagen sind im Bebauungsplan (Teil B) aktuell klar definiert, ebenso die zulässige überbaubare Grundfläche (GF100). Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 500 m². Je Wohngebäude ist eine Wohneinheit zulässig. Für die Garagen/Carports/Nebengebäude sind je Parzelle 50 m² zulässig.Damit bietet dieses Grundstück ideale Voraussetzungen für eine planungssichere und hochwertige Wohnbebauung, wobei durch Beantragung einer größeren Bebauung das Grundstück evtl. noch mehr Potential bietet.

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