Kaufpreis 949.000 €
Zimmer 7
79576 Weil am Rhein
Größe 169 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 4. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Dieses schicke Zweifamilienhaus in einer ruhigen Wohngegend im Weiler Stadtteil Haltingen erfüllt garantiert Ihre Anforderungen an einen modernen Wohnkomfort. Die Eigentümer haben während der letzten drei Jahre komplett „umgekrempelt“ – innen wie außen -, so dass das Haus, das im Jahr 1963 errichtet worden ist, jetzt den Charakter eines Neubaus hat – ausgestattet mit schicken Bädern, Küchen, Böden und einer Haustechnik, die auf dem neuesten Stand ist.
Der Hauseingang führt zunächst ins Treppenhaus. Beide Wohnungen sind fast identisch geschnitten. Lediglich das Erdgeschoss wurde vor einigen Jahren um einen Anbau mit Flachdach erweitert. Auf diesem Dach entsteht derzeit eine großzügige Terrasse für die Wohnung im Obergeschoss.
An die Diele hinter dem Wohnungseingang schließen sich links und rechts die beiden Schlafzimmer an sowie an der Stirnseite das Tageslichtbad, das im EG mit Dusche, im OG mit Wanne und Dusche ausgestattet ist.
Der offene Wohn-Ess- und Küchenbereich erstreckt sich dann auf der gegenüberliegenden Seite der Diele über die gesamte Länge des Hauses. Die EG-Wohnung hat direkten Zugang auf die überdachte Terrasse und weiter in den Garten. Eine Gartenlaube, die sich direkt an die Garage anschließt, bildet im Sommer die ideale Kulisse für gemütliche Gartenfeste.
Im Obergeschoss stehen Ihnen ein Balkon sowie demnächst die große Terrasse zur Verfügung.
Das Haus ist voll unterkellert, so dass Sie im Untergeschoss auch jede Menge Stauraum vorfinden. Geheizt wird mit einer Wärmepumpe.
Das Anwesen ist komplett eingezäunt, so dass Sie ihre Kleinen, wie auch Ihre Fellnasen spielen und toben lassen können. Die Hofeinfahrt wie auch der Bereich vor dem Haus wurde komplett neu gepflastert und bietet Platz für mindestens vier Fahrzeuge.
Der Energieausweis ist noch in Arbeit.
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Der Verkäufer wünscht nur mit dem Makler vereinbarte Besichtigungstermine. Direktverhandlungen befreien nicht von der Provisionszahlung. Die Maklerprovision ist bei erfolgreich vermittelter Immobilie - Abschluss des Kaufvertrags - nach Notartermin, zu zahlen. Der Kaufpreis im Notarvertrag bildet hierzu die Berechnungsgrundlage.
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