Kaufpreis 600.000 €
55299 Nackenheim
Objektdaten
Veröffentlicht am: 7. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Baugrundstück in Bodenheim - sofort bebaubar nach B-Plan55299 Bodenheim . Grundstücksgröße: ca. 383 m² . GRZ 0,3 | GFZ 0,6Bauoptionen: Einfamilienhaus (EFH) | Zweifamilienhaus (ZFH) | Doppelhaushälfte (DH)KurzbeschreibungEines der letzten verfügbaren Baugrundstücke in Bodenheim! Das ca. 383 m² große Grundstück liegt in attraktiver Wohnlage und ist sofort bebaubar nach geltendem Bebauungsplan. Die Kennzahlen GRZ 0,3 und GFZ 0,6 ermöglichen eine flexible, wirtschaftliche Planung - ob als modernes EFH, praktisches ZFH oder als Doppelhaus.Bebauung & Kennzahlen (B-Plan)GRZ 0,3: max. überbaubare Grundfläche ca. 114,9 m² (? 115 m²)GFZ 0,6: max. zulässige Geschossfläche gesamt ca. 229,8 m² (? 230 m²)Mögliche Haustypen: EFH, ZFH oder DoppelhausSofort bebaubar: Planung und Einreichung können zeitnah startenBeispielhafte Nutzung (unverbindlich)Einfamilienhaus:- Grundfläche bis ca. 115 m²; bei zwei Vollgeschossen gesamt bis ca. 230 m² zulässige Geschossfläche- Je nach Entwurf entspricht dies häufig etwa 160-200 m² WohnflächeZweifamilienhaus / Doppelhaushälfte:- Die zulässige Geschossfläche (ca. 230 m²) lässt sich auf zwei Wohneinheiten bzw. zwei Haushälften verteilen- Ideal für Mehrgenerationen, teils Eigennutzung/teils Vermietung oder rein kapitalorientierte NutzungHinweis: Verbindlich sind die konkreten Festsetzungen (z. B. Zahl der Vollgeschosse, Dachform, Baugrenzen/-linien, Abstandsflächen). Eine individuelle Architekturplanung stimmt diese Punkte mit dem Bauamt ab.Erschließung & Verfügbarkeit- Status: Sofort bebaubar nach B-Plan- Erschließung: erschlossen- Verfügbarkeit: Nach Vereinbarung; kurzfristiger Planungsstart möglichDein Vorteil- Seltenes Baugrundstück in begehrter Lage- Flexible Nutzung (EFH/ZFH/Doppelhaus) für verschiedene Lebens- und Investmentmodelle -Planungssicherheit dank klarer B-Plan-Vorgaben (GRZ/GFZ)Rechtlicher HinweisAlle Angaben erfolgen ohne Gewähr und basieren auf Informationen des Eigentümers sowie den B-Plan-Kennzahlen GRZ 0,3 und GFZ 0,6. Maßgeblich sind die amtlichen Festsetzungen, die Baugenehmigung und die individuelle Entwurfsplanung.
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