Objektdaten
Objektbeschreibung
Beide Flurstücke haben eine Größe von jeweils ca. 620m² und befinden sichdirekt hintereinander. Aktuell kann nur das vordere Grundstück nach § 34BauGB neu bebaut werden. Eine neue Bebauung muss sich demnach inGröße und Erscheinung den Nachbargebäuden anpassen. Die Baulinie vonder Laubenstraße ist einzuhalten - somit würde eine neue Immobilie ca. 9mvon der Straße entfernt stehen und sich mit dem Garten nach Süd-Westenund damit zur Abendsonne hin ausrichten.Denkbar ist auch die Erstellung eines Doppelhauses, wie es die Nachbarngestaltet haben. Die Bautiefe beträgt dort ca. 28m gemessen von derGrundstücksgrenze an der Straßenseite. Belastungen in Abt. II desGrundbuches liegen nicht vor - Baulasten sind ebenfalls auf dem Grundstücknicht eingetragen. Der Altbestand nebst Kellerfläche sowie die Vegetation derletzten Jahre müssen von den Erwerbern entfernt werden.So funktioniert es
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