Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück in Wustermark befindet sich im Innenbereich des Gemeindeteils Dyrotz und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Klarstellungssatzung Wustermark/ Dyrotz/ Wernitz zu beachten. Für das hier angebotene Grundstück liegt ein Bodengutachten vor, das in der Gemeinde Wustermark eingesehen werden kann.ErschließungssituationDie Medien (Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation) liegen in der Straße. Entsprechende Hausanschlüsse sind vom Käufer auf eigene Kosten zu beantragen und verlegen zu lassen.So funktioniert es
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