Kaufpreis 325.000 €
14612 Falkensee
Objektdaten
Veröffentlicht am: 13. November 2025
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Objektbeschreibung
Das angebotene Baugrundstück liegt im Ortsteil Seegefeld, in einer ruhigen und gepflegten Wohnlage von Falkensee, einer der beliebtesten Städte im westlichen Berliner Umland. Die Umgebung besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern mit gepflegten Gärten und sehr geringem Straßenverkehr. Die nur ca. 10 Minuten entfernte Auffahrt zur Bundesstraße 5 ermöglicht eine schnelle Anbindung an die Berliner Innenstadt und das Umland.Das voll erschlossene Grundstück umfasst eine Fläche von 800 m², ist rechteckig geschnitten und verfügt über eine Straßenfront von etwa 20 Metern. Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom sind vorhanden. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit ein kleiner Bungalow mit einer Grundfläche von ca. 70 m², ein Garagenanbau sowie eine kleine Gartenlaube. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die vorhandenen Gebäude sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand und eignen sich eher für einen Rückbau im Zuge einer Neubebauung.Bei der Kaufpreisfindung wurden die möglichen Abrisskosten bereits angemessen berücksichtigt, sodass Ihnen hier vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für einen Neubau nach Ihren individuellen Vorstellungen offenstehen. Der derzeitige Bodenrichtwert beträgt 352.000,- €.Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß den geltenden Bestimmungen ist eine Bebauung zulässig, sofern diese sich in Bezug auf Art und Maß der Nutzung, die Bauweise und die überbaute Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die nähere Umgebung besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern in eingeschossiger Bauweise mit ausgebauten Dachgeschossen unterschiedlicher Dachtypen, teilweise auch mit Gauben ausgestattet. Bei Betrachtung der bestehenden Nachbarbebauung erscheint die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer geschätzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15-0,2 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3-0,4 realisierbar. Die abschließende Beurteilung obliegt selbstverständlich der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.Der Erwerb des Grundstücks ist nicht an einen Bauträger gebunden.
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