Kaufpreis 455.000 €
25469 Halstenbek
Objektdaten
Veröffentlicht am: 14. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Danke! Bitte bestätige Deine E-Mail-Adresse – wir haben Dir soeben eine Mail geschickt.
Es gab ein Problem beim Absenden. Bitte versuche es erneut.
Bitte bestätige Deine E-Mail-Adresse, um Updates zu erhalten.
Objektbeschreibung
Das Grundstück liegt in wundervoller Lage von Halstenbek mit Blick auf die Felder und in einer verkehrsberuhigten Straße.Für dieses Grundstück gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, es gilt daher §34 BauGB. Es ist ca. 18,5 m breit und 47 m tief (mittlere Tiefe).Nach mündlicher Rücksprache mit der zuständigen Abteilung der Gemeinde Halstenbek ist folgende Bebauung denkbar:- Einfamilienhaus (evtl. sogar zwei EFH)- DoppelhausFolgendes ist dabei ggf. zu beachten:- die vordere Bauflucht zur Straße mit der Hausnummer 17 ist einzuhalten (evtl. mit minimaler Abweichung)- die hintere Bauflucht mit der Hausnummer 17 ist ebenfalls einzuhalten (evtl. mit minimaler Abweichung)- das Bauamt wünscht als Dachform ein Schrägdach (Sattel- oder Walmdach)- die Grenzabstände nach links und rechts (3 m) müssen berücksichtigt werden- bei einer Realteilung des Grundstücks (im Falle der Doppelhausbebauung) sind gemäß Gemeindesatzung zwei Stellplätze je Haushälfte vorgegeben, bei ideeller Teilung insgesamt nur Drei.Bitte beachten Sie, dass eine konkrete Bebaubarkeit nur über eine Bauvoranfrage und/oder einen Bauantrag verbindlich abzuklären ist. Die o.g. Angaben beruhen auf mündlichen Auskünften, die unverbindlich sind und für die wir keine Gewähr übernehmen.Laut den uns vorliegenden Informationen:- bestehen keine Erschließungs- oder Ausbaubeiträge,- ist in naher Zukunft nicht mit beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen zu rechnen,- besteht kein Denkmalschutz,- gibt es keine Hinweise/Informationen auf eine altlastverdächtige Fläche oder Altlast,- ist das Grundstück mit keiner Baulast belegt,- für das Nachbargrundstück ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen(Abwasserleitungs- und anschlussrecht). Derzeit wird das Regen- und Abwasser des Nachbargrundstücks über einen gemeinsamen Schacht in den Straßenkanal eingeleitet. Es ist bei einer Neubebauung des Grundstücks zu empfehlen, die Abwasserschächte für die Zukunft zu trennen.Das Grundstück ist derzeit bebaut mit einem abgängigen Einfamilienhaus aus den 50er Jahren. Der Käufer übernimmt die Kosten für die Freilegung des Grundstücks und die Entrümpelung des Hauses (sowie ggf. für die Trennung des o.g. Abwassersystems).
So funktioniert es
- Alle neuen Anzeigen matchen wir kostenlos mit Deinen Suchparametern.
- Passende Angebote senden wir Dir in einer E-Mail pro Tag.
- Du kannst auch verschiedene Suchen anlegen und Dich jederzeit abmelden. Mehr dazu
Wir haben soeben eine E-Mail mit Deinem Suchauftrag an Dich geschickt. – Klicke in dieser Mail auf den Bestätigungslink und schon geht's los. Prüfe ggf. auch Deinen Spamordner.
Es gab ein Problem beim Absenden Deiner E-Mail-Adresse. Bitte versuche es erneut.
WARNUNG: Bitte bestätige Deine E-Mail-Adresse, um regelmäßige Updates zu erhalten.