Hochwertige Eigentumswohnung mit zwei Loggien und Aufzug in Heusenstamm

Kaufpreis 460.000 €
Zimmer 4
63150 Heusenstamm
Größe 110 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 14. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

In einem modernen Mehrfamilienhaus mit nur fünf Parteien erwartet Sie diese großzügige 4-Zimmer-Wohnung im ersten Obergeschoss, die durch hochwertiges Wohnen, durchdachte Grundrissplanung und zeitgemäße Ausstattung überzeugt. Das Gebäude wurde ca. im Jahr 2011 errichtet und besticht durch seinen gepflegten Gesamteindruck sowie barrierefreie Zugänglichkeit dank des Aufzugs.Mit einer Wohnfläche von ca. 110 m² bietet die Wohnung ein komfortables Raumgefühl und besticht durch helle, gut geschnittene Zimmer. Das Wohnzimmer verfügt über eine großzügige, nach Süden ausgerichtete Loggia, die mit einer Markise ausgestattet ist und zum Entspannen im Freien einlädt. Eine weitere Loggia ist über zwei separate Zimmer zugänglich und bietet zusätzlichen Raum für Ruhe und Erholung. Die moderne Einbauküche mit Markengeräten ist harmonisch in das Wohnkonzept integriert und eignet sich ideal für gesellige Kochabende. Ein stilvolles Tageslichtbad mit großer nahezu bodengleicher Duschkabine unterstreicht den gepflegten Gesamteindruck der Immobilie.Zur Wohnung gehören zwei Tiefgaragenstellplätze, ein großer, nicht einsehbarer Kellerraum sowie ein zusätzlicher Kellerverschlag im Untergeschoss. Darüber hinaus stehen im Untergeschoss ein Fahrradabstellraum und eine gemeinschaftliche Waschküche zur Verfügung. Hier verfügt die Wohnung über einen eigenen Stellplatz für Waschmaschine und Trockner, ausgestattet mit separater Wasseruhr und eigenem Stromanschluss. Das Haus wird überwiegend von Eigentümern bewohnt und vermittelt ein ruhiges, angenehmes Wohnumfeld.Die Wohnung befindet sich in einem sehr guten, gepflegten Zustand und ist derzeit nicht vermietet. Der Eigentümer beabsichtigt, nach dem Verkauf vorübergehend in der Wohnung zu verbleiben, bis für ihn eine passende neue Wohnsituation gefunden ist. Für diesen Zeitraum wird selbstverständlich eine angemessene Nutzungsentschädigung vereinbart. Diese Regelung bietet Käufern Flexibilität, Planungssicherheit und eine gute Übergangslösung für beide Seiten.
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