M-Obermenzing – ruhig – zweite Reihe – Altbestand

Kaufpreis 2.285.000 €
Zimmer 5
81247 München
Größe 154 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 14. November 2025
Baujahr: 1967
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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Objektbeschreibung

Der vollunterkellerte Bungalow und die darin befindliche Einliegerwohnung sind ein Altbestandshaus aus dem Jahre 1967. Die Einliegerwohnung war bis vor kurzem bewohnt und ist nun frei. Die Immobilie ist bewohnbar aber in einem stark renovierungsbedürftigem Zustand. Das Grundstück in Hammerform in München-Obermenzing verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 1.046 m² und liegt in einer sehr ruhigen Wohnstraße. Der Altbestand kann saniert werden oder alternativ eignet sich das Grundstück auch zur Neubebauung.Als Bebauung wären z.B. 2 Doppelhäuser bzw. 4 Doppelhaushälften oder auch ein Mehrfamilienhaus denkbar.Auf den Hammerstiel und die straßenseitige Garage entfallen ca. 110 m², so dass eine nahezu rechteckige Baufeldfläche von ca. 950 m² mit einer Breite von ca. 40 m und einer Tiefe von ca. 23 m zur Verfügung steht. Das Grundstück ist aktuell mit einem einstöckigen Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Keller bebaut. Beide Einheiten stehen leer. In der Lagekarte des Gutachterausschusses München ist das Grundstück in einer "Guten Lage" (gelb) gelegen. Der Bodenrichtwert aus dem Jahr 2024 liegt bei einer vorausgesetzten WGFZ von 0,7 bei 3.500 Euro (2022: 3.900 Euro). Im Halbjahresbericht 2025 des Gutachterausschusses stellt dieser hierzu fest: "Auf Basis der noch relativ wenigen vorliegenden Auswertungen zeigt sich, dass die Preise für individuelle Wohnbaugrundstücke (durchschnittliche und guteWohnlagen) im ersten Halbjahr 2025 im Mittel um rund 14 % unter den Bodenrichtwerten zum 01.01.2024 liegen."Dies ergäbe bei diesem Grundstück einen neuen, aktuellen BRW von 3.500 Euro -14% = ca. 3.000 Euro / m² bei 0,7 WGFZ.Das Grundstück ist nicht als Altlastenverdachtsfläche verzeichnet. Weitere Bodenbelastungen sind den Eigentümern nicht bekannt und es sind auf der Karte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auch keine Bodendenkmäler vermerkt.Im kommunalen Wärmeplan ist das Grundstück für eine Grundwasserwärmepumpe als geeignet eingezeichnet.Abteilung II und III des Grundbuches werden lastenfreiübergeben.Im relevanten Baufeld sind keine Baulinien und Baugrenzenverzeichnet. Das auf dem Luftbild eingezeichnete Nebengebäudeexistiert seit langem nicht mehr.Von den beiden Garagen an der Straßenfront gehört die direkt angrenzende zum Grundstück dazu und könnte ggf. als Duplex ausgeführt bereits zwei Stellplätze ergeben.

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