Kaufpreis 419.000 €
47506 Neukirchen-Vluyn
Größe 159 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 15. November 2025
Baujahr: 1967
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus mit einem Walmdach auf einem Grundstück von 1.324 m² und einem Stellplatz. Im Untergeschoss befinden sich der Keller und eine ca. 50 m² große Wohnung. Diese hat einen eigenen Eingang und ist auch über den Keller zu erreichen. Im Keller befinden sich mehrere Abstellräume, die Öl-Heizung und der Öltank.Im 1. OG befindet sich eine abgeschlossene Wohnung mit einer Wendeltreppe als Aufgang zum Dachgeschoss. Das Dachgeschoss ist ausgebaut, der Treppenaufgang jedoch noch nicht verkleidet. Die Wohnung im EG ist ca. 86 m² groß und die Wohnung im 1. OG hat eine Fläche von ca. 73 m².Die Appartementwohnung hat ca. 50 m² und wird als Nutzfläche ausgewiesen. Hinzu kommen der ausgebaute Dachboden mit ca. 50 m², auch als Nutzfläche ausgewiesen.
Raumaufteilung
Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über 3 Zimmer, Küche mit Abstellkammer, Flur, Bad und eine Terrasse (ca. 86 m²)Die Wohnung im 1. OG verfügt ebenfalls über 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, Gäste-WC, das bislang als Abstellraum genutzt wurde (ca. 73 m²) und eine kleine Loggia. Der Treppenaufgang zum ausgebauten Dachgeschoss ist noch nicht verkleidet (ca. 50 m²).Die Souterrainwohnung hat einen eigenen Eingang mit kleinem Flur, 2 Zimmer, Bad und Küche mit Abstellraum (ca. 50 m²).In den restlichen Räumen im Keller befinden sich Abstellräume und die Ölheizung (Buderus G 105 U/28-4) aus dem Jahr 1989. Die Heizung ist funktionstüchtig und in Betrieb. Sie kann lt. Schornsteinfeger zunächst weiter genutzt werden. Unter der Kellertreppe befindet sich ein Hauswasserwerk, welches jedoch wegen der defekten Pumpe nicht in Betrieb gewesen ist.Der Schornstein verfügt über drei Züge. In einem Kaminzug liegen die Kabel der Satellitenanlage, an den beiden anderen Zügen sind die Kaminöfen im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss angeschlossen. Gemäß der neuen Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen die Kaminöfen im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss seit diesem Jahr nicht mehr aktiv sein und müssten mit zusätzlichen Feinstaubfiltern versehen werden. Hierzu sollte man den Schornsteinfeger zu Rate ziehen.
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