Imponierendes Baugrundstück mit 794qm

Kaufpreis 379.000 €
90574 Roßtal

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. November 2025
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  • Objektbeschreibung

    Tolles Grundstück - perfekt zugeschnitten für Ihr Traumhaus!Dieses nahezu rechteckige, attraktive Wohnbaugrundstück in einer begehrten Lage im beliebten Roßtal bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.Mit einer großzügigen Grundstücksfläche von insgesamt 794m² bietet Ihnen dieses Grundstück genügend Platz für Ihre persönlichen Bedürfnisse, ruhig gelegen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2A im Winkel.Auf dem Baugrundstück kann ein Wohnhaus mit einem Erdgeschoss und einem Untergeschoss sowie mit einer Dachneigung von 25° bis 35° errichtet werden.Für eine detaillierte Einsicht hier der Link zum Bebauungsplan: https://www.vianovis.net/lkr-fuerth/#m=grey&zoomto=true&uid=1306090 Die umliegende Bebauung besteht überwiegend aus großzügigen und repräsentativen Ein- und Zweifamilienhäusern --> Volltreffer:Eine seltene Baulücke in einer bereits bestehenden und gewachsenen Wohnlage mit bester Infrastruktur, ideal für die junge Familie!Das Grundstück ist mit einem Obstbaum, einem Nussbaum und zwei gestandenen Eichen versehen. Jene befinden sich im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung: Verordnung des Marktes Roßtal zum Schutz desBaumbestandes im inneren Bereich des Ortsteiles Roßtal, welche entsprechend zu berücksichtigen ist.Die ruhige Lage bietet eine ideale Umgebung für Paare und Familien mit oder ohne Kinder, die nach einer harmonischen Balance zwischen Natur, viel Freiraum und Stadtzentrum suchen. Kindertagesstätten und Schulen sind fußläufig gelegen, von daher eine optimale Ausgangssituation für Familien mit Kindern.Zögern Sie nicht lange und lassen Sie sich von diesem erlesenen Grundstück überzeugen.Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!Wichtiger Hinweis:Veränderungen von Grundstücken, der künftigen Nutzung des Grundstückes und Neubauten sind grundsätzlich durch die Rahmenbedingungen des Planungs- und Bauordnungsrechts beschränkt und bedürfen jeweils einer Baugenehmigung. Rechtlich verbindliche Aussagen sind nur durch Antrag auf Vorbescheid oder Antrag auf Baugenehmigung zu erhalten. Eine weitere Bebauung o.a. unterliegt behördlichen Baugenehmigungen und Zustimmungserfordernissen je nach Vorhaben und den bestehenden, örtlichen Gegebenheiten.

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