Kaufpreis 299.000 €
16515 Oranienburg
Objektdaten
Veröffentlicht am: 3. Dezember 2025
Frei ab: 30. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Das Grundstu¨ck liegt ruhig in einem gewachsenen Wohngebiet von Oranienburg und bietet ideale Voraussetzungen fu¨r den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Gelände ist eben, eingezäunt und teilweise
mit Bäumen, Sträuchern und Efeubewuchs versehen. Im hinteren Bereich steht ein kleiner, nicht mehr nutzbarer Bungalow, der im Zuge der Neubebauung abgerissen werden kann. Zudem befindet sich auf dem Grundstu¨ck ein alter ungenutzter Keller.
Im ku¨nftigen Baufeld sind einige Baumfällungen notwendig, die nach der Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg genehmigungspflichtig sind.
Insgesamt bietet das Grundstu¨ck durch seine Su¨dausrichtung und die ruhige Lage ein attraktives Umfeld fu¨r individuelles Wohnen.
BESTAND BUNGALOW = ABRISS
Auf dem Grundstu¨ck stehen ein älterer Bungalow (ca. 1945), ein Anbau (ca. 1948) sowie ein separater ungenutzter Keller. Aufgrund des Alters ist ein Abriss empfehlenswert, wodurch Sie das Grundstu¨ck vollständig neu gestalten können – ohne Einschränkungen
durch bestehende Bausubstanz.
GRUNDSTÜCKSTIEFE – VIELE MÖGLICHKEITEN
+ Breite ca. 18 m + Tiefe ca. 58 m
Mit einer Länge von rund ca. 58 Metern bietet das Grundstu¨ck außergewöhnlich viel Raum zur individuellen Gestaltung. Der hintere Bereich eignet sich ideal fu¨r Nebengelass, ein Gartenhaus, eine kleine Werkstatt oder auch einen geschu¨tzten Pool- und Freizeitbereich. Durch die langgezogene Form lassen
sich verschiedene Garten- und Ruhebereiche klar voneinander trennen – perfekt fu¨r Hobby, Familie und persönliche Ru¨ckzugsorte.
ERSCHLIESSUNG
In der Straße:
Strom, Wasser, Kanalisation,
befestigte Straße, Straßenbeleuchtung
ABSTANDSFLÄCHEN
Nach § 6 BbgBO sind zu Nachbargrenzen mindestens 3 m Abstandsfläche einzuhalten. Die tatsächliche Tiefe richtet sich nach
der Wandhöhe des geplanten Gebäudes. Je nach Lage kann zusätzlich eine Bauflucht- oder Baulinie zu beru¨cksichtigen sein, um sich in die vorhandene Straßenbebauung einzufu¨gen.
Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche
Festlegungen erfolgen im Rahmen des
Bauantrags durch die Bauaufsichtsbehörde
(§ 6 BbgBO, § 675 Abs. 2 BGB).
PKW
Praxisregel Oberhavel / Oranienburg
Fu¨r ein Einfamilienhaus (freistehend oder Doppelhaushälfte) sind nach Verwaltungspraxis des Landkreises Oberhavel zwei Stellplätze
pro Wohneinheit nachzuweisen.
Ein Carport oder eine Garage zählt als Stellplatz; Zufahrten sind nicht anrechenbar. Stellplätze mu¨ssen befestigt, wassergebunden
oder versickerungsfähig
(z. B. Ökopflaster) ausgefu¨hrt werden.
Fu¨r das Bauvorhaben sind daher mindestens zwei Stellplätze (z. B. Garage + Außenstellplatz oder zwei Außenstellplätze) vorzusehen.
Genaue Angaben: im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises
Oberhavel abgestimmt. Dieser Hinweis
ersetzt keine individuelle rechtliche oder bauordnungsrechtliche Beratung gemäß § 675 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 49 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).
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