Kaufpreis 230.000 €
86643 Rennertshofen
Objektdaten
Veröffentlicht am: 5. Dezember 2025
Frei ab: 2. Dezember 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 1.905 m² bietet eine seltene Gelegenheit, ein individuelles Wohnprojekt in ruhiger und naturnaher Lage zu verwirklichen. Durch den erteilten Bauvorbescheid besteht eine hohe planungsrechtliche Sicherheit.
Die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage ist auf dem im Bauantrag dargestellten Grundstücksteil bauplanungsrechtlich zulässig.
Ein Teil des Grundstücks, etwa das westliche Drittel, liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und ist aktuell nicht bebaubar. Dieser Bereich eignet sich ideal als großzügige Garten-, Grün- oder Freizeitfläche.
Das Grundstück gliedert sich insgesamt in drei Bereiche:
Der bebaubare Grundstücksteil, auf dem eine Wohnbebauung nach § 34 BauGB möglich ist.
Eine angrenzende Garten- bzw. Übergangsfläche, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet.
Der Bereich im Außenbereich, der nicht bebaut werden kann, jedoch eine hohe Aufenthalts- und Erholungsqualität besitzt.
Die genaue Struktur dieser drei Teilflächen ist in den vorliegenden Unterlagen, inklusive eines Lageplans des Bauamts Rennertshofen (2023), ersichtlich.
Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Eine Bebauung ist zulässig, sofern sich das geplante Gebäude nach Art und Maß harmonisch in die Umgebung einfügt.
Möglich sind unter anderem ein Einfamilienhaus, eine Villa oder ein Doppelhaus. Die Zufahrt zur Staatsstraße 2047 wurde vom Bauamt grundsätzlich genehmigt, unter Einhaltung der technischen Vorgaben zu Sichtfeldern, Abständen und einer verkehrssicheren Ausgestaltung. Die Anschlüsse an die zentrale Wasser- und Abwasserversorgung sind gewährleistet.
Auf dem Grundstück befindet sich ein abrissbedürftiger Altbestand, dessen Rückbau Voraussetzung für eine Neubebauung ist. Eine Schadstoffuntersuchung wurde bislang nicht durchgeführt.
Eine Architektenzeichnung liegt vor und zeigt eine mögliche Bebauung sowie die Nutzung der verschiedenen Flächen.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre ab Zustellung (11. August 2025) und kann bei Bedarf verlängert werden.
Eine mögliche Grundstücksteilung wurde grundsätzlich geprüft, es wird jedoch derzeit ein Gesamtverkauf angestrebt.
Fakten im Überblick:
• Grundstücksfläche: ca. 1.905 m²
• Drei Teilflächen: bebaubarer Bereich, Garten-/Übergangsfläche, Außenbereich
• Bauvorbescheid: erteilt (11.08.2025)
• Zulässige Bebauung: Wohnhaus mit Doppelgarage
• Bebauung nach § 34 BauGB
• Anschlüsse: zentrale Wasser- und Abwasserversorgung
• Altbestand: abrissbedürftig
• Ruhige Ortsrandlage mit guter Anbindung
• Zufahrt vom Bauamt grundsätzlich genehmigt
So funktioniert es
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